Parliament / Business / 26.3951
Treibstoffpreise auf Rekordniveau. Welche Sofortmassnahmen prüft der Bundesrat zur Entlastung von Bevölkerung und Wirtschaft?
submitted on 19.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
• Wie beurteilt der Bundesrat die aktuellen Auswirkungen der hohen Treibstoffpreise auf Haushalte, Gewerbe, Landwirtschaft und Transportwirtschaft?
• Welche kurzfristigen Massnahmen zur Entlastung der Bevölkerung und der Wirtschaft bei ausserordentlich hohen Treibstoffpreisen wurden geprüft oder werden derzeit geprüft?
• Welche Auswirkungen hätte ein befristeter Verzicht auf die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel auf den Treibstoffpreis pro Liter?
• Welche finanziellen Auswirkungen hätte ein befristeter Verzicht auf die Mineralölsteuer für Bund, Kantone und die Finanzierung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF)?
• Welche rechtlichen Grundlagen wären erforderlich, um in ausserordentlichen Krisensituationen zeitlich befristete Entlastungsmassnahmen bei den Treibstoffabgaben rasch umzusetzen?
• Ist der Bundesrat bereit, für den Fall eines weiteren starken Anstiegs der Treibstoffpreise eine befristete Senkung oder Aussetzung von Bundesabgaben auf Treibstoffen vorzubereiten?
• Welche anderen Instrumente erachtet der Bundesrat als geeignet, um die Kaufkraft der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft bei stark steigenden Energiepreisen zu schützen?
This text exists only in German.
Reasons
Die jüngsten geopolitischen Spannungen und Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten haben zu einem markanten Anstieg der Treibstoffpreise in der Schweiz geführt. Benzin- und Dieselpreise von deutlich über zwei Franken pro Liter belasten Pendler, Familien, Gewerbe, Transportwirtschaft sowie die Landwirtschaft erheblich.
Da die Preisentwicklung weitgehend durch internationale Ereignisse verursacht wird, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten der Bund hat, um die Bevölkerung und die Wirtschaft in einer solchen Situation rasch und wirksam zu entlasten. Mehrere europäische Staaten haben in vergleichbaren Situationen temporäre steuerliche oder fiskalische Massnahmen zur Senkung der Treibstoffpreise geprüft oder umgesetzt.
Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
This text exists only in German.
The Federal Council's opinion
1./2. Der Krieg im Iran und die damit verbundenen Unsicherheiten haben seit Ende Februar zu einem Anstieg der Erdöl- und Gaspreise geführt. Nach einem deutlichen Rückgang im Zuge der zwischenzeitlichen geopolitischen Entspannung stiegen die Preise seit Anfang Juli wieder, liegen aber klar unter dem zwischenzeitlichen Maximum von Mai. Für die Schweiz wird aktuell davon ausgegangen, dass die Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum begrenzt bleiben. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes geht in ihrer Prognose vom 18. Juni für 2026 von einer Teuerung von +0,6 % sowie einem realen Wirtschaftswachstum von +0,9 % aus.
Obwohl die Unsicherheit weiterhin hoch ist, ist die Situation insgesamt nicht vergleichbar mit dem Jahr 2022, als die Energiepreise infolge des Kriegs in der Ukraine stark anstiegen und die Inflation im Jahresdurchschnitt 2,8 % betrug. Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Bedarf für Massnahmen. Gleichzeitig beobachtet er die Entwicklung aufmerksam (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zur Mo 26.3072 Wyssmann vom 9. März 2026).
3. Der Bund erhebt eine Mineralölsteuer und einen Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffe. Benzin wird dabei mit 76,82 Rappen pro Liter besteuert, Dieselöl mit 79,57 Rappen pro Liter. Bei einem Verzicht auf Mineralölsteuer und Mineralölsteuerzuschlag müsste der Treibstoffpreis in der Folge um die jeweiligen Steuersätze sinken. Vorausgesetzt, die Treibstoffhändler und Tankstellenbetreiber geben die Senkung auch vollständig an die Endkundinnen und Endkunden weiter.
4. Ein vollständiger Verzicht auf die Mineralölsteuer und den Mineralölsteuerzuschlag auf Benzin und Dieselöl würde gemäss der Staatsrechnung 2025 monatliche Mindereinnahmen von durchschnittlich rund 368 Millionen Franken bedeuten. Laut Spezialfinanzierung zur Staatsrechnung 2025 entfielen rund 140 Millionen Franken pro Monat auf den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Weitere 105 Millionen Franken würden in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr des Bundes (SFSV) fehlen. Die Kantone erhalten aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr Beiträge (jährlich rund 490 Mio. Fr.). Ohne die Einnahmen aus den Mineralölsteuern wäre es somit nicht mehr möglich, die Finanzierung der Nationalstrassen und der Agglomerationsprogramme sowie der durch die SFSV finanzierten Beiträge sicherzustellen. Der verbleibende, nicht zweckgebundene Teil würde der allgemeinen Bundeskasse verloren gehen.
5. Der Steuertarif von Mineralölsteuer und Mineralölsteuerzuschlag ist im Mineralölsteuergesetz (SR 641.61) geregelt. Eine Anpassung der Steuersätze bedarf einer Gesetzesanpassung.
6./7. Der Bundesrat erachtet Eingriffe in die Preisbildung von Treibstoffen nicht als zielführend. Ein solches Vorgehen würde die Anreize der Marktakteure verzerren, da mit tieferen Preisen die Nachfrage angekurbelt wird. Dies stünde im Widerspruch zu den Bemühungen des Bundes zur Erreichung der Energie- und Klimaziele sowie der sicheren Versorgung. Die üblichen Instrumente zur wirtschaftlichen Abfederung, insbesondere Kurzarbeit, stehen zur Verfügung. Angesichts des herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds verlängerte der Bundesrat am 27. Mai 2026 die von 12 auf 24 Monate erhöhte Maximaldauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung bis zum 31. Januar 2027. Der Bundesrat hat zudem seine Anstrengungen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz intensiviert. Ende 2025 hat er ein Paket mit konkreten Massnahmen zur regulatorischen Entlastung von Unternehmen verabschiedet. Im Steuerbereich etwa ist die Umsetzung bereits im Gange.
This text exists only in German.
Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
