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Parliament / Business / 26.3952

26.3952MotionEJPDpending

Schutz ja – aber nur vorübergehender Art. Paradigmenwechsel in der Schweizer Asylpolitik nach dem Modell von Dänemark

submitted on 19.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)

Migration

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine umfassende Revision des Asyl- und des Ausländerrechts vorzulegen, die auf einem grundlegenden Paradigmenwechsel gründet: Die Asylpolitik soll konsequent nach dem Grundsatz des vorübergehenden Schutzes ausgerichtet sein. Ziel ist es, deutlich weniger Anreiz für das Einreichen missbräuchlicher Asylgesuche zu bieten, ohne dabei den schutzbedürftigen Menschen den Zugang zum Asylverfahren zu verwehren. Die Vorlage soll in einem kohärenten Gesamtpaket die relevanten Rechtsbereiche regeln: Schutzstatus und Verfahren, Sozialleistungen, Familiennachzug, Vollzug und Rückkehr sowie die Migrationsdiplomatie. Als Anhaltspunkt sollen bewährte Massnahmen dienen, die von anderen europäischen Staaten, insbesondere von Dänemark, aber auch von anderen Ländern mit vergleichbaren Erfahrungen bereits ergriffen wurden.

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Im Jahr 2025 verzeichnete die Schweiz 25 781 Asylgesuche; in Dänemark mit vergleichbaren internationalen Verpflichtungen waren es nur 1959. Im Jahr 2015 registrierte Dänemark noch über 21 000 Gesuche. Der starke Rückgang ist nicht das Ergebnis einer einzelnen Massnahme, sondern die Folge eines Paradigmenwechsels: Der Schutz ist in erster Linie vorübergehender Art, und das Hauptziel ist nicht die nachhaltige Integration, sondern die Rückkehr, sobald die Lage im Herkunftsland dies zulässt.

Auch in der Schweiz wurde über zahlreiche Massnahmen in Bezug auf die Verfahren, den Vollzug, die Sozialleistungen und den Familiennachzug diskutiert. Punktuelle Anpassungen reichen in einem so komplexen System jedoch nicht aus. Es braucht daher eine umfassende Revision des Asyl- und des Ausländerrechts, ohne dabei das Recht jedes Einzelnen, ein Asylgesuch einzureichen, einzuschränken; doch soll der Anreiz, ein missbräuchliches Gesuch zu stellen, erheblich verringert werden, indem der Vollzug straffer geführt und beschleunigt wird.

Die Revision soll den Schutz am Grundsatz ausrichten, dass er vorübergehender Art ist; vorgesehen sind die regelmässig Überprüfung des Status, Widerrufsverfahren, wenn sich die Lage im Herkunftsland verbessert, umfassendere Listen der sicheren Drittstaaten, Beschwerdefristen, die auf das völkerrechtlich vorgeschriebene Minimum gekürzt sind, und verbindlichere Mitwirkungspflichten. Weiter sollen der Familiennachzug an strengere Voraussetzungen geknüpft, die Sozialleistungen einheitlich auf das verfassungsmässige Existenzminimum festgelegt und die Rückkehr, Ausreisezentren und die Administrativhaft sowie die Visumpolitik als Druckmittel verstärkt gefördert werden.

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Der Bundesrat verfolgt internationale asylrechtliche Entwicklungen laufend und wird noch im laufenden Jahr den Bericht in Erfüllung des Po. Z’graggen 24.3939 «Analyse der Asylverfahren in ausgewählten europäischen Ländern» vorlegen, Im Bericht werden mehrere aktuelle europäische Asylsysteme (darunter das dänische) vertieft analysiert und daraus Empfehlungen für das Schweizer Asylrecht abgeleitet.

Der Motion liegt die Annahme zugrunde, die tiefen Asylzahlen Dänemarks seien auf einen asylpolitischen Paradigmenwechsel zurückzuführen. Ein Blick auf die dänischen Asylstatistiken zeigt: Tiefe Asylzahlen im Bereich von 2'000 bis 5'000 Gesuchen pro Jahr sind in Dänemark nicht neu, sondern die Regel. Mit Ausnahme der Jahre 2012-2016 (Arabischer Frühling und Flüchtlingskrise) verzeichnete Dänemark in den letzten 20 Jahren nie mehr als 5'000 Asylgesuche (z.B. 2005: 2'300 Gesuche, 2008: 2400, 2017: 3'500, 2018: 3'600). Die tiefen Asylgesuche in Dänemark sind somit in erster Linie auf die geographische Randlage ausserhalb der grossen Migrationsrouten zurückzuführen. Dänemark war lange ein Transitland auf der Route über Deutschland nach Schweden. Diese Route wird aktuell wieder wenig frequentiert, wovon auch Dänemark automatisch profitiert. Dazu kommt, dass die Landesgrenze Dänemarks zu Deutschland lediglich 67 Kilometer lang ist, nach Schweden führt eine Brücke. Die Schweiz wiederum hat eine Landesgrenze von 2000 Kilometern. Aufgrund ihrer Lage auf den Migrationsrouten hat die Schweiz eine völlig andere Ausgangslage, die sich unabhängig der Rechtslage und Asylpolitik auf die Asylzahlen auswirkt.

Wie Dänemark gewährt auch die Schweiz nicht unbefristeten Schutz. Sowohl vorläufige Aufnahmen als auch die Flüchtlingseigenschaft können erlöschen resp. aberkannt oder widerrufen werden. In diesem Sinne ist das Schweizer System weitgehend mit dem dänischen vergleichbar. Allerdings wird der Schutz in der Schweiz nicht Jahr für Jahr überprüft, sondern gezielt und in Situationen, in denen eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine Aufhebung besteht, z.B. nach grundlegenden Veränderungen im Heimatstaat und damit zusammenhängender Anpassung der Asylpraxis. Die dänische Praxis zeigt, dass die systematische Überprüfung nur selten zur Aufhebung führt. Dies ist auch in der Schweiz bei der periodischen Überprüfung von vorläufigen Aufnahmen so. Somit würde eine wiederkehrende Überprüfung aussichtsloser Konstellationen zusätzlichen bürokratischen und unverhältnismässigen Ressourcenbedarf auslösen.

Die Schweiz zeichnet sich sodann durch eine hohe Integrationskraft aus. Die Integrationsagenda greift: Jahr für Jahr steigt die Erwerbstätigenquote von Personen aus dem Flüchtlingsbereich. Der Bundesrat ist überzeugt, dass ein Paradigmenwechsel zu dauerhaft temporärem Schutz die Integrationspolitik der Schweiz erheblich schwächen würde und mit grossen integrationspolitischen Risiken verbunden wäre. Aus Arbeitgebersicht ist die Anstellungen von Personen, deren Status jährlich überprüft wird, unattraktiv. Dies zeigen auch Erfahrungen mit dem Schutzstatus S. Erfolgreiche Integration setzt Planungssicherheit voraus, sowohl bei den betreffenden Personen als auch auf Seite der Arbeitgeber. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Einführung eines dauerhaft temporären Schutzes somit zu höheren steigenden Sozialhilfekosten führen würde.

Bereits im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Müller Damian 18.3930 «Anpassung der Flüchtlingskonvention von 1951» wurden zentrale Fragen zum Flüchtlingsschutz, zur Integration, zur Rückkehr sowie zum internationalen Flüchtlingsrecht umfassend geprüft. Der Bundesrat kam dabei zum Schluss, dass das geltende Flüchtlingsrecht den aktuellen Anforderungen weiterhin gerecht wird und keinen grundlegenden Paradigmenwechsel erfordert. Entsprechend verweist der Bundesrat auch auf seine Stellungnahme auf die in der Herbstsession 2025 abgelehnte Motion Schmid Pascal 24.4588 «Von Schweden und Dänemark lernen, Asyl nicht mehr unbefristet gewähren. Zurück zum Kerngehalt des Asylrechts».

Der Bundesrat wird neben dem erwähnten vergleichenden Bericht zur Asylpolitik anderer europäischen Länder noch im laufenden Jahr ein Gesetzgebungspaket zur Weiterentwicklung des Schweizer Asylsystems als Resultat der laufenden Asylstrategie 2027 in die Vernehmlassung schicken.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Ablehnung

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

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