Parliament / Business / 26.3977
Schaffung einer nationalen Online-Polizeipatrouille nach dänischem Vorbild
submitted on 19.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)
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Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, in der Schweiz eine nationale Online-Polizeipatrouille nach dem Vorbild der «Politiets Online Patrulje» der dänischen Polizei zu schaffen. Ein Bericht soll insbesondere darlegen, wie eine solche Patrouille unter Berücksichtigung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen organisiert werden könnte.
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Reasons
Kommunikation, soziale Interaktionen und auch Kriminalität verlagern sich zunehmend in den digitalen Raum. Insbesondere Kinder und Jugendliche verbringen einen grossen Teil ihrer Zeit in sozialen Netzwerken und bei Onlinespielen, wo sie auch mit Hass, Belästigung und sexualisierter Gewalt konfrontiert werden.
In der Schweiz ist die Polizei im digitalen Raum bereits präsent. Angebote wie Suisse ePolice ermöglichen namentlich die Online-Erfassung von Anzeigen. Zudem betreiben zahlreiche kantonale Polizeikorps Kanäle auf sozialen Netzwerken. Diese dienen jedoch vorwiegend der institutionellen Kommunikation, die oft nur in eine Richtung verläuft. In der Schweiz fehlt eine proaktive, sichtbare und auf Dialog ausgerichtete polizeiliche Präsenz im Internet, die gezielt in jenen digitalen Räumen tätig ist, in denen sich Jugendliche aufhalten.
Dänemark hat hierzu mit der «Politiets Online Patrulje» ein innovatives Modell entwickelt. Seit 2022 patrouillieren dort Polizistinnen und Polizisten im digitalen Raum, treten direkt mit der Bevölkerung in Austausch, führen Präventionsmassnahmen durch und nehmen Meldungen entgegen.
Eine Online-Polizeipatrouille kann die herkömmlichen oder verdeckten Instrumente der polizeilichen Ermittlungs- und Fahndungsarbeit in keinem Fall ersetzen; sie soll sie vielmehr durch eine präventive Präsenz ergänzen.
Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Internets für die Sicherheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist es angezeigt, die Einführung einer aktiven und sichtbaren Online-Patrouille in der Schweiz vertieft zu prüfen.
Dabei sollte die Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Zentrum der Überlegungen stehen. Ein Bericht soll namentlich aufzeigen, welche Rolle das Bundesamt für Polizei in einer solchen Struktur übernehmen könnte, wie eine enge Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeikorps gewährleistet werden könnte und welche rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für eine Umsetzung erforderlich wären.
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The Federal Council's opinion
Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass der digitale Raum für Prävention, Sicherheit und Strafverfolgung an Bedeutung gewinnt. Die Polizeibehörden von Bund und Kantonen sind bereits heute im digitalen Raum präsent, namentlich über Webseiten, Informationsangebote, Social-Media-Kanäle sowie über Suisse ePolice, wo je nach Kanton Anzeigen und Meldungen elektronisch erfasst werden können. Verschiedene kantonale und städtische Polizeikorps setzen zudem bereits sogenannte iCops, Internet-Community-Polizistinnen und -Polizisten, ein. Diese sind insbesondere auf Social-Media-Plattformen wie Instagram oder TikTok aktiv, informieren und sensibilisieren zu Gefahren im digitalen Raum, geben praktische Hinweise, beantworten Fragen und stehen der Bevölkerung als niederschwellige Ansprechpersonen zur Verfügung. Entsprechende Angebote bestehen unter anderem bei der Stadtpolizei Winterthur und der Kantonspolizei Basel-Stadt und entsprechen damit in wesentlichen Teilen dem im Postulat beschriebenen Ansatz einer Online-Polizeipatrouille. Auch das Bundesamt für Polizei (fedpol) nutzt verschiedene Social-Media-Kanäle zur Information und Sensibilisierung. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben verfügt fedpol zudem über Kompetenzen in den Bereichen Cyberkriminalität, IT-Forensik, internationale polizeiliche Zusammenarbeit sowie Analyse und Koordination.
Das Postulat weist zu Recht auf die zentrale Bedeutung der Kompetenzverteilung hin. Diese spricht jedoch gegen die vertiefte Prüfung einer nationalen operativen Online-Patrouille des Bundes. Die Polizeihoheit liegt bei den Kantonen (Art. 3 i.V.m. Art. 57 Abs. 1 Bundesverfassung [BV; SR 101]). Soweit das Bundesrecht keine spezifische Bundeszuständigkeit vorsieht, sind die Kantone für die präventive und operative Polizeiarbeit sowie für die Strafverfolgung zuständig. Eine nationale, sichtbare Online-Patrouille mit Dialog-, Präventions- und Hinweisentgegennahmefunktionen würde deshalb zu einem grossen Teil in kantonale Zuständigkeiten fallen sowie Doppelspurigkeiten schaffen.
Der Bundesrat erachtet einen Bericht, wie ihn das Postulat fordert, nicht als zielführend. Fedpol wird das Thema aber über die etablierten Kanäle mit den kantonalen Polizeien weiterverfolgen und auch allfälligen Handlungsbedarf klären. Ziel ist es dabei, die bestehenden Instrumente und Koordinationsmechanismen im Rahmen der geltenden Zuständigkeiten möglichst wirksam und effizient zu nutzen und bei Bedarf weiterzuentwickeln.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
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The Federal Council's proposal
Ablehnung
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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