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Parliament / Business / 26.4052

26.4052PostulatEJPDpending

Auslegeordnung zum Verhältnis von Amtsgeheimnisverletzungen, journalistischem Quellenschutz und dem Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower)

submitted on 26.06.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: Council of StatesÜberwiesen an den Bundesrat (24.09.2026)

Medien und KommunikationStrafrechtMenschenrechte

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 24.09.2026Council of StatesAnnahme

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die heutige Ausgestaltung des journalistischen Quellenschutzes sowie seiner Auswirkungen auf die Aufklärung von Amtsgeheimnisverletzungen zu untersuchen.

1. Der Bericht soll die geltende schweizerische Rechtslage und die einschlägige Rechtsprechung darstellen und analysieren, inwiefern die bestehenden Regelungen und deren Anwendung den Schutz des Amtsgeheimnisses einerseits und einer funktionierenden medialen Kontrolle staatlicher Akteure andererseits gewährleisten.

2. Sodann ist aufzuzeigen, welche EMRK-konformen gesetzgeberischen Anpassungen denkbar wären, um ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Medienfreiheit, journalistischem Quellenschutz und einer wirksamen Verfolgung von Amtsgeheimnisverletzungen sicherzustellen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie der Quellenschutz auf diejenigen Personen beschränkt werden kann, deren Einbezug zur Gewährleistung der Medienfreiheit erforderlich ist (vgl. Art. 172 StPO) und wie der Schutz vor Beschlagnahmung ebenso auf die entsprechenden Medienschaffenden beschränkt werden kann und nicht auch auf die eigentlichen Geheimnisverletzer selbst ausgedehnt wird (vgl. Art. 264 StPO).

3. Weiter ist zu prüfen, ob der Schutz journalistischer Quellen und der Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) künftig stärker über materiellrechtliche Rechtfertigungsgründe statt über weitreichende strafprozessuale Privilegien gewährleistet werden sollen. Dadurch könnte einerseits die Aufklärung von Amtsgeheimnisverletzungen verbessert und andererseits klarer zwischen strafwürdigen Informationslecks und Offenlegungen unterschieden werden, die im überwiegenden öffentlichen Interesse erfolgen.

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Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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Annahme

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 24.09.2026. Raw data

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