Parliament / Business / 26.414
Für eine Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung der Gesundheitsversorgung
submitted on 20.03.2026 in the Frühjahrssession 2026First chamber: National CouncilZugewiesen an die behandelnde Kommission (07.05.2026)
- LegislationAssigned by a rule: A parliamentary initiative: a draft act from Parliament itself.
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist dahingehend zu ändern, dass:
• sich die Arbeitgeber finanziell an der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beteiligen, insbesondere zur Deckung von Behandlungskosten für gesundheitliche Schädigungen infolge schlechter Arbeitsbedingungen;
• die Arbeitgeber die Kosten für von ihnen verlangte Arztzeugnisse vollständig übernehmen.
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Reasons
Die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschlechtert sich und führt zu mehr Bedarf an medizinischen Behandlungen.
Schädliche Managementpraktiken wie verstärkte Überwachung, übermässige Verlängerung der Arbeitszeit – sowohl der täglichen Arbeitszeit als auch der Lebensarbeitszeit – sowie ein von Konkurrenz geprägtes Klima zwischen den Arbeitnehmenden verschlechtern die Arbeitsbedingungen.
Die schädlichen Auswirkungen treffen in erster Linie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Angehörigen, in zweiter Linie die KVG-Versicherten. Arbeitsbedingte Erkrankungen erfordern mitunter umfangreiche medizinische Behandlungen.
Die Konsultationen für vom Arbeitgeber verlangte Arztzeugnisse werden entweder von den Versicherten allein oder von den Versicherten und der OKP bezahlt.
Der Arbeitgeber trägt diese Kosten grundsätzlich nicht mit; eine seltene Ausnahme bilden Berufskrankheiten, die über das Unfallversicherungsgesetz gedeckt sind.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
