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Parliament / Business / 26.4201

26.4201Motionpending

Organisierten Sozialversicherungsbetrug wirksamer bekämpfen

submitted on 22.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (22.09.2026)

Recht AllgemeinStrafrechtMenschenrechteMigrationSozialer Schutz

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass organisierter und systematischer Sozialversicherungsbetrug wirksamer verhindert und frühzeitig erkannt werden kann. Die Organisation und Zuständigkeit der kantonalen Strafverfolgungsbehörden bleiben unberührt.

Insbesondere sind:

• die bundesrechtlichen Voraussetzungen für automatisierte Datenanalysen zur Erkennung auffälliger Leistungsbezüge und organisierter Betrugsmuster zu schaffen;

• der bundesrechtlich geregelte Datenaustausch zwischen Sozialversicherungsträgern sowie mit Migrationsbehörden und Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug zu verbessern;

• bei den bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen verstärkte risikobasierte Kontrollen bei auffälligen Leistungsansprüchen, insbesondere kurz nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, zu ermöglichen und die Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung zu stärken;

• die Stellung und die Informationsrechte der Sozialversicherungsträger bei Amts- und Verwaltungshilfe sowie in Strafverfahren bei Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug zu stärken.

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Systematischer Sozialversicherungsbetrug entwickelt sich zunehmend zu einem Geschäftsmodell der organisierten Kriminalität. Täter werden teilweise gezielt über Temporärfirmen angestellt und simulieren kurz nach Stellenantritt Unfälle, um während Monaten Versicherungsleistungen zu beziehen. Gemäss der St.Galler Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei oft um vernetzte Gruppierungen aus süd- und osteuropäischen Staaten. Mit den geplanten neuen Verträgen mit der EU und einer möglichen Ausweitung der Personenfreizügigkeit kann das Missbrauchspotenzial zusätzlich steigen. Der Bund soll deshalb in seinem Zuständigkeitsbereich dafür sorgen, dass die Sozialversicherungen über wirksame Instrumente zur Prävention und Früherkennung von organisiertem Betrug verfügen.

Heute bestehen insbesondere beim Datenaustausch und bei der systematischen Früherkennung von Betrugsmustern Lücken und automatisierte Datenanalysen können gezieltere Kontrollen ermöglichen. Gleichzeitig sollen Sozialversicherungsträger bei konkretem Betrugsverdacht die notwendigen Informationen erhalten, um Amts- und Verwaltungshilfe im Hinblick auf allfällige Strafverfahren zu erleichtern.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 23.09.2026. Raw data

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