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26.4201Motionoffen

Organisierten Sozialversicherungsbetrug wirksamer bekämpfen

eingereicht am 22.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (22.09.2026)

Recht AllgemeinStrafrechtMenschenrechteMigrationSozialer Schutz

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass organisierter und systematischer Sozialversicherungsbetrug wirksamer verhindert und frühzeitig erkannt werden kann. Die Organisation und Zuständigkeit der kantonalen Strafverfolgungsbehörden bleiben unberührt.

Insbesondere sind:

• die bundesrechtlichen Voraussetzungen für automatisierte Datenanalysen zur Erkennung auffälliger Leistungsbezüge und organisierter Betrugsmuster zu schaffen;

• der bundesrechtlich geregelte Datenaustausch zwischen Sozialversicherungsträgern sowie mit Migrationsbehörden und Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug zu verbessern;

• bei den bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen verstärkte risikobasierte Kontrollen bei auffälligen Leistungsansprüchen, insbesondere kurz nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, zu ermöglichen und die Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung zu stärken;

• die Stellung und die Informationsrechte der Sozialversicherungsträger bei Amts- und Verwaltungshilfe sowie in Strafverfahren bei Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug zu stärken.

Systematischer Sozialversicherungsbetrug entwickelt sich zunehmend zu einem Geschäftsmodell der organisierten Kriminalität. Täter werden teilweise gezielt über Temporärfirmen angestellt und simulieren kurz nach Stellenantritt Unfälle, um während Monaten Versicherungsleistungen zu beziehen. Gemäss der St.Galler Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei oft um vernetzte Gruppierungen aus süd- und osteuropäischen Staaten. Mit den geplanten neuen Verträgen mit der EU und einer möglichen Ausweitung der Personenfreizügigkeit kann das Missbrauchspotenzial zusätzlich steigen. Der Bund soll deshalb in seinem Zuständigkeitsbereich dafür sorgen, dass die Sozialversicherungen über wirksame Instrumente zur Prävention und Früherkennung von organisiertem Betrug verfügen.

Heute bestehen insbesondere beim Datenaustausch und bei der systematischen Früherkennung von Betrugsmustern Lücken und automatisierte Datenanalysen können gezieltere Kontrollen ermöglichen. Gleichzeitig sollen Sozialversicherungsträger bei konkretem Betrugsverdacht die notwendigen Informationen erhalten, um Amts- und Verwaltungshilfe im Hinblick auf allfällige Strafverfahren zu erleichtern.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 23.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.