The content is machine-translated from German and has not been reviewed; the German original is authoritative. Quotations from sources appear in their original language.

Parliament / Business / 26.4358

26.4358InterpellationUVEKpending

Autobahnverbindung A2–A13 Bellinzona–Locarno: ein Leiterlispiel?

submitted on 30.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (30.09.2026)

VerkehrRaumplanung und Wohnungswesen

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Die Region Locarno ist die einzige Schweizer Agglomeration ohne direkten Autobahnanschluss. Die Zufahrtsstrassen führen durch Ortschaften, in denen die Probleme inzwischen struktureller Natur sind.

Der Kanton Tessin hat vor über zehn Jahren mit der Projektierung begonnen, die das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in den letzten sechs Jahren weiterentwickelt hat. Dabei wurde auf einen sehr breiten Konsens bei der Linienführung im Tunnel am linken Ufer abgestützt sowie auf die gemäss Bericht Weidmann hohe Priorität. Es wurde erwartet, dass das Vorhaben als feste Grösse in den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse (SIN) aufgenommen und in Hinblick auf die Realisierung genehmigt wird.

Jedoch wurde in den SIN2027, derzeit in Anhörung, offenbar auf Wunsch des Bundesamts für Umwelt (BAFU) auch eine Variante zur Linienführung am rechten Ufer aufgenommen. Währenddessen wurde der Realisierungshorizont des Projekts gemäss Vorentwurf «Verkehr ’45», ebenfalls in der Vernehmlassung, auf nach 2045 verschoben ‒ allerdings mit dem Hinweis, nach Projektfortschritt sei auch eine Priorisierung des Projekts zu Lasten anderer Projekte denkbar.

Das Ganze erinnert an ein Leiterlispiel, bei dem man immer wieder ein paar Felder zurückgeworfen wird.

Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

• Weshalb soll das BAFU nun verlangt haben, eine weitere Linienführung in den SIN aufzunehmen?

• Wurden die Varianten nicht bereits beurteilt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Was hat der Vergleich zwischen dem Projekt am linken Ufer und der Variante am rechten Ufer in Bezug auf Konflikte mit Infrastruktur und Landwirtschaftszonen, Einpassung in die Landschaft, Verkehrsaufkommen und funktionale Wirksamkeit ergeben?

• Trifft es zu, dass das Projekt am linken Ufer trotz der unumgänglichen Querung der Moorlandschaft Nr. 260 (die bereits heute durchquert wird) die ökologische Situation verbessern würde, allenfalls mithilfe von Ersatzmassnahmen?

• Was braucht es noch, damit auch das BAFU beziehungsweise die übergeordnete Entscheidungsinstanz bestätigt, dass die bereits projektierte Linienführung unverzichtbar ist und es keine tragfähige Alternative dafür gibt?

• Inwiefern verzögert die Diskussion zwischen den Ämtern des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Projektierung, die Genehmigung und die Realisierung des Vorhabens?

• Ist innerhalb des UVEK und insbesondere des BAFU allen bekannt, dass die Linienführung am linken Ufer das Ergebnis eines zehnjährigen Prozesses ist, und dass die lokalen Behörden, der Kanton und die vom ASTRA beigezogene Begleitgruppe dieser Lösung zugestimmt hat?

• Weshalb soll die Realisierung auf nach 2045 verschoben werden, obwohl sie gemäss Bericht Weidmann prioritär ist? Kann dies noch angepasst werden?

This text exists only in German.

Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.10.2026. Raw data

Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.