Parliament / Business / 26.4391
KI-Systeme zur Erstellung von Kinderpornografie nicht tolerieren
submitted on 01.10.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (01.10.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche den Besitz, das Zugänglichmachen, den Handel und die Verbreitung von speziell für die Generierung von Darstellungen sexueller Handlungen mit Minderjährigen entwickelten oder trainierten KI-Systemen, als Straftat bezeichnet. Auch das gezielte Trainieren von KI-Systemen auf die Generierung von Kinderpornografie und das Erstellen und Weitergeben von Anleitungen zum Training oder zum Gebrauch dieser KI-Systeme soll verboten werden.
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Reasons
Mit dem rasanten technischen Fortschritt der generativen künstlichen Intelligenz wird das Erstellen von täuschend echt aussehenden Bildern und Videos immer einfacher. Diese Möglichkeiten werden vielfältig genutzt, leider auch zur Generierung von Bildern und Videos von sexueller Gewalt an Kindern. Die Internet Watch Foundation hat 2025 bereits über 3400 KI-generierte Videos von sexuellen Handlungen an Kindern identifiziert (gegenüber 13 Videos in 2024). Die Verwendung von KI nimmt in diesem Bereich massiv zu.
Art. 197 StGB stellt richtigerweise die Darstellung von nicht tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen unter Strafe und ist dabei technologieneutral formuliert. So fallen die mit KI-Systemen generierten Abbildungen von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen bereits unter den Straftatbestand. Das reicht jedoch nicht aus.
Kinderpornografie wird nicht mit üblichen KI-Modellen (ChatGPT, etc.) erzeugt, sondern mit spezifisch trainierten Systemen. Es existieren zahlreiche nachtrainierte Modelle, die gezielt darauf ausgerichtet sind, ein bestimmtes Geschlecht, eine bestimmte Altersgruppe, oder sogar bestimmte Kinder möglichst echt darzustellen. Tatpersonen trainieren diese Modelle mit Bildern echter Kinder weiter. Auf spezialisierten Foren werden diese KI-Systeme angeboten und Anleitungen zur Anwendung weitergegeben. Wer diese Systeme weiterentwickelt, anbietet und weitergibt oder andere anleitet, sie zu gebrauchen, verletzt das Rechtsgut der sexuellen Integrität von Kindern. Art. 197 StGB erfasst heute die erzeugten Darstellungen, nicht aber Entwicklung, Training, sowie Verbreitung von KI-Systemen, die allein für die Erstellung solcher strafbaren Inhalte geschaffen werden. Diese Gesetzeslücke soll geschlossen werden.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 26.10.2026. Raw data
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