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Parliament / Business / 26.4462

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Schweizer Fahrzeugbau nicht weiter benachteiligen – Zeit für eine nationale Kleinserien-Typengenehmigung

submitted on 01.10.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (01.10.2026)

Recht AllgemeinWirtschaftVerkehr

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und der Typengenehmigungsverordnung (TGV) so anzupassen, dass eine nationale Kleinserien-Typengenehmigung für Lastwagen, Busse und Anhänger (Fahrzeugklassen M2, M3, N2, N3 und O) geschaffen wird.

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Schweizer Carrosserie- und Fahrzeugbaubetriebe bauen Aufbauten, Anhänger und Spezialfahrzeuge für Bauwirtschaft, Entsorgung, Land- und Forstwirtschaft, Werkhöfe, Blaulichtorganisationen sowie staatliche und staatsnahe Betriebe. Es sind innovative Lösungen in kleinen Stückzahlen, abgestimmt auf Schweizer Topografie und Einsatzzwecke, die kein Grossserienhersteller anbietet. Bei diesen spezifischen Aufbaulösungen handelt es sich in der Regel um innovative Kleinserien die durch optimierte Anwendungen nicht in grosser Serie hergestellt werden.

Für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (M1, N1) kennt das EU-Recht Kleinserien-Genehmigungen mit bis zu 1500 Fahrzeugen je Typ und Jahr (Art. 41 VO 2018/858). Für Lastwagen, Busse und Anhänger beträgt diese Höchstzahl null, bis die EU einen Anforderungskatalog erlässt – was für konventionelle Fahrzeuge bis heute nicht geschehen ist. Wer in der Schweiz solche Fahrzeuge in kleiner Zahl baut, muss deshalb denselben Nachweisaufwand erbringen wie ein Grossserienhersteller. Die technischen Anforderungen für diese EG-Gesamtgenehmigung nehmen laufend zu, die Konformitätsnachweise werden komplexer und teurer und manche Prüfungen sind in der Schweiz gar nicht durchführbar. Grossserienhersteller verteilen diese Kosten auf hohe Stückzahlen, Schweizer KMU können das auf Grund fehlender Volumina nicht.

Das EU-Recht bietet einen zweiten Weg, den die Schweiz bisher nicht nutzt: die nationale Kleinserien-Typengenehmigung nach Art. 42 VO 2018/858. Sie erlaubt je nach Klasse bis zu 250 Fahrzeuge je Typ und Jahr und lässt ausdrücklich zu, einzelne Anforderungen durch gleichwertige alternative Anforderungen zu ersetzen. Als Vorlage für den Schweizer Katalog kann jener dienen, den die EU für Kleinserien von M1 und N1 bereits anwendet.

Die Regelung ist keine Sonderlösung und senkt das Sicherheitsniveau nicht: Sie übernimmt ein im EU-Recht vorgesehenes Instrument. Ohne sie werden innovative Speziallösungen in der Schweiz unwirtschaftlich, und die Branche verliert mit ihren Arbeits- und Ausbildungsplätzen ihre Grundlage.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 30.10.2026. Raw data

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