The content is machine-translated from German and has not been reviewed; the German original is authoritative. Quotations from sources appear in their original language.

Parliament / Business / 26.4524

26.4524MotionEDIpending

Aromastoffe in Nikotinprodukten. Schluss mit Kaufanreizen für Jugendliche!

submitted on 01.10.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (01.10.2026)

WirtschaftSoziale FragenGesundheit

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Der Bundesrat wird beauftragt, das Tabakproduktegesetz so zu ändern, dass die Attraktivität von Nikotinprodukten für Minderjährige mittels Neutralisierung der für diese Attraktivität verantwortlichen kommerziellen Elemente (Verpackung und Aromastoffe) verringert wird.

This text exists only in German.

Der Markt für Nikotinprodukte hat sich grundlegend gewandelt und richtet sich gezielt an Jugendliche. Laut der Erhebung Gesundheit und Lifestyle 2025 sowie der am 22. Juni 2026 erschienen Studie von KidsHealthCH, dem Schweizer Monitoring-System für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, sind E-Zigaretten bei den 15- bis 17-Jährigen mittlerweile genauso verbreitet wie herkömmliche Zigaretten, und rund vier von zehn minderjährigen Konsumierenden haben ihren Nikotinkonsum mit E-Zigaretten begonnen. Dieser Wandel beruht auf zwei kommerziellen Hebeln, die in der gesamten Produktpalette eingesetzt werden: einerseits milde, fruchtige und süsse Aromastoffe, die oft unter ansprechenden Bezeichnungen vermarktet werden, die Bitterkeit des Nikotins überdecken und den Einstieg durch einen «angenehmen» Geschmack erleichtern; andererseits das Verpackungsdesign, dessen Farben und Erscheinungsbild an Spielzeug oder Kosmetika erinnern und das somit Produkte verharmlost, die süchtig machen und ein Risiko für Herz, Kreislauf und Lunge darstellen.

Das geltende Bundesrecht geht jedoch auf keinen dieser Hebel ein. Das Tabakproduktegesetz (TabPG) und die Tabakprodukteverordnung (TabPV) regeln bereits alle diese Produkte – E-Zigaretten, Snus und Nikotinbeutel zum oralen Gebrauch – hinsichtlich des Mindestalters für die Abgabe, der Werbung und der Deklaration, sehen jedoch weder eine neutrale Verpackung noch Bestimmungen zur Bezeichnung und Aufmachung von Aromastoffen vor. Durch eine Änderung, die alle nikotinhaltigen Produkte abdeckt, würde die Umsetzung des Verkaufsverbots für elektronische Einwegzigaretten (Motion 23.3109) wirksamer, da damit verhindert wird, dass ein Ersatzangebot für Minderjährige attraktiv wird.

Schliesslich setzt der vorgeschlagene Querschnittansatz bei der Attraktivität an, ohne Erwachsenen den Zugang zu den Produkten zu verwehren oder deren Verkauf zu verbieten. Er knüpft an den Volkswillen an, der durch die 2022 angenommene Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabak» zum Ausdruck gebracht wurde.

So soll mit der Motion Folgendes erreicht werden:

1. Einführung neutraler und standardisierter Verpackungen für alle in der Schweiz legal vertriebenen aromatisierten Nikotinprodukte;

2. Regelung der Bezeichnung von Aromastoffen und Ausschluss von marketingstrategischen Bezeichnungen, die die Attraktivität der Produkte für Jugendliche steigern.

This text exists only in German.

Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.10.2026. Raw data

Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.