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Parliament / Business / 26.4566

26.4566InterpellationEJPDpending

Übertragung des Mandats für Betreuungsdienstleistungen in Bundesasylzentren von der AOZ auf die ORS: Welche Garantien gibt es hinsichtlich der Beschäftigung und der Arbeitsbedingungen?

submitted on 02.10.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (02.10.2026)

StaatspolitikBeschäftigung und ArbeitMigration

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat das Mandat für Betreuungsdienstleistungen in Bundesasylzentren, die bisher von der Asyl-Organisation Zürich (AOZ) erbracht wurden, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027 der «Organisation for Refugee Services» (ORS) vergeben. Betroffen sind auch die Bundesasylzentren im Tessin. Dieser Wechsel bereitet auch den Sozialpartnern Sorgen in Bezug auf Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Qualität der Betreuung der Asylsuchenden.

Einerseits hat die AOZ bereits Konsultationen im Hinblick auf mögliche Entlassungen eingeleitet. Noch gibt es aber keine Garantien dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der ORS übernommen werden. Andererseits besteht die Gefahr, dass sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Die ORS hat nämlich im Gegensatz zur AOZ keinen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterzeichnet und sieht offenbar keine gleichwertigen Bedingungen vor. Zudem gewinnen die Ungewissheiten im Zusammenhang mit der Änderung in einer Region wie dem Tessin, die ohnehin schon unter Beschäftigungsschwierigkeiten und Lohndumping leidet, besondere Bedeutung.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie die Faktoren „Beschäftigungssicherheit“ und „Arbeitsbedingungen“ in den Kriterien für die Mandatsvergabe gewichtet wurden. Daher ist es wünschenswert, dass der Bund als Auftraggeber bei dieser Vergabe und bei künftigen Ausschreibungen seine soziale Verantwortung wahrnimmt, insbesondere in einem so sensiblen Bereich.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt er unter dem Gesichtspunkt der sozialen Verantwortung die Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Vertragsbedingungen, die die Übertragung des Mandats für Betreuungsdienstleistungen für Bundesasylzentren von der AOZ auf die ORS mit sich bringen?

2. Hält er es nicht für sinnvoll, sich für die Förderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern, die Sicherung von Arbeitsplätzen und den Abschluss eines GAV einzusetzen, der Bedingungen vorsieht, die denen der AOZ entsprechen?

3. Wie steht er zur Einführung verbindlicherer sozialer Kriterien hinsichtlich der Kontinuität der Beschäftigung und der Beschäftigungsbedingungen in künftigen Ausschreibungen des SEM in diesem Bereich?

4. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um auch nach der Übernahme des Mandats durch die ORS angemessene Beschäftigungsbedingungen und eine hochwertige Betreuung der Asylsuchenden zu gewährleisten?

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 23.10.2026. Raw data

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