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Parliament / Business / 26.4587

26.4587InterpellationWBFpending

Durch klare Vorgaben bei Investitionskrediten die Klimaresilienz der Landwirtschaft stärken

submitted on 02.10.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (02.10.2026)

UmweltLandwirtschaft

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Im Rahmen der Genehmigung des FHA mit den Mercosur-Staaten wurden zusätzliche Mittel in der Höhe von CHF 480 Mio. für zinslose Investitionskredite zur Strukturverbesserung beschlossen. Damit die Klimaresilienz und die Versorgungssicherheit gestärkt werden können, ist es wichtig, die Verwendung der Investitionskredite aus dem Fonds de Roulement stärker an die Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel zu binden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Anforderungen zur Berücksichtigung absehbarer Klimarisiken und zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit sind für die verschiedene Investitionsarten zweckmässig und überprüfbar?

2. Wie können diese Anforderungen bei der Kreditvergabe durch die Kantone berücksichtigt werden ohne notwendige Investitionen unverhältnismässig zu erschweren oder den administrativen Mehraufwand übermässig zu erhöhen?

3. Welche Anpassungen des Landwirtschaftsgesetzes, der Strukturverbesserungsverordnung und der Vollzugsvorgaben wären dafür erforderlich?

4. Wie würden sich entsprechende Vorgaben voraussichtlich auf die Kreditnachfrage, die landwirtschaftlichen Betriebe und die Ziele der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 auswirken?

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Die geltende Gesetzeslage beinhaltet zwar explizit die mögliche Förderung von umweltfreundlichen Produktionen (Art.40 SVV), schreibt aber keine allgemein gültigen Vorschriften zur Förderung der Klimaresilienz bei der Kreditvergabe zu.

Der Klimawandel verändert die landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen, beeinflusst die Erträge und gefährdet die Versorgungssicherheit der Schweiz. Trockenheit, Hitze und Starkniederschläge verändern die Anforderungen an Wasserverfügbarkeit, Böden und Infrastruktur. Bei grösseren Investitionsvorhaben sollte deshalb geprüft werden, ob absehbare Klimarisiken angemessen berücksichtigt und die Anpassungsfähigkeit des Betriebs verbessert wird.

Das Landwirtschaftsgesetz nennt bereits den Schutz vor Naturereignissen und ökologische Ziele als Zwecke der Strukturverbesserungen (Art. 87 LwG). Die Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 verfolgt ausdrücklich die Anpassung an den Klimawandel. Zu klären bleibt, wie sich diese Ziele in praxistaugliche Kriterien für die Kreditvergabe übersetzen lassen. Dabei sind regionale Unterschiede, die wirtschaftliche Tragbarkeit und Administrationskosten zu berücksichtigen.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.10.2026. Raw data

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