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Parliament / Business / 26.4661

26.4661InterpellationEDIpending

Reinigungsmittel als "K.-o.-Tropfen". Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat?

submitted on 02.10.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (02.10.2026)

WirtschaftSoziale FragenStrafrecht

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

GBL (Gamma-Butyrolacton) und 1,4-Butandiol (1,4-BD) werden industriell unter anderem als Lösungs- und Ausgangsstoffe verwendet. Gleichzeitig werden beide Substanzen im Körper zu GHB umgewandelt. GHB und verwandte Substanzen können als sogenannte «K.-o.-Tropfen» zur Betäubung und chemischen Unterwerfung von Personen missbraucht werden. GBL und 1,4-BD sind in der Schweiz grundsätzlich kontrollierte Substanzen. Ihre industrielle Verwendung ist jedoch von der betäubungsmittelrechtlichen Kontrolle ausgenommen; der private Gebrauch fällt nicht unter diese Ausnahme.

Das BAG weist darauf hin, dass GBL und 1,4-BD leichter erhältlich sind als GHB und zunehmend als Ersatz verwendet werden. Es hält zudem fest, dass die Behörden gegenwärtig nach Massnahmen suchen, die vor dem ungewollten Konsum dieser Substanzen schützen sollen. Damit stellt sich die Frage, wie der missbräuchliche Bezug und die missbräuchliche Verwendung verhindert werden können, ohne legitime industrielle Anwendungen unverhältnismässig einzuschränken. Andere Staaten verfolgen unterschiedliche Ansätze: Frankreich verbietet die Abgabe von GBL und 1,4-BD an die Öffentlichkeit und beschränkt auch die Abgabe bestimmter Produkte, die diese Stoffe enthalten. Grossbritannien überprüft derzeit seine Regulierung, weil die dortige Ausnahme für legitime Anwendungen unter anderem für den Verkauf als vermeintliche «Reinigungsmittel» ausgenutzt wird. Geprüft werden strengere Kontrollen für hochreine Substanzen bei gleichzeitigen Ausnahmen für legitime industrielle Produkte.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

• Welche Schwachstellen sieht der Bundesrat beim Schutz vor dem missbräuchlichen Bezug und der missbräuchlichen Verwendung von GBL und 1,4-BD?

• Welche Massnahmen prüfen die Behörden derzeit, um diese Schwachstellen zu beheben, und bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

• Welche Erfahrungen und Regulierungsansätze anderer Staaten berücksichtigt der Bundesrat dabei, und welche davon erachtet er für die Schweiz als prüfenswert?

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.10.2026. Raw data

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