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Parliament / Business / 26.4711

26.4711MotionEDIpending

Rabatte und Vergünstigungen in der OKP: Transparenz, Kontrolle und Weitergabe an die Versicherten

submitted on 29.10.2026First chamber: National CouncilEingereicht (29.10.2026)

Gesundheit

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Grundlage der Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) und unter Berücksichtigung der bisherigen parlamentarischen Arbeiten in diesem Bereich die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen – und falls nötig – die rechtlichen Anpassungen zu unterbreiten, die erforderlich sind, um für ein umfassendes und kohärentes Dispositiv in Sachen Rabatte, Preisnachlässe, Rückvergütungen und sonstige Vergünstigungen im Zusammenhang mit den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu sorgen.

Dieses Dispositiv soll die folgenden Kriterien erfüllen:

• Transparenz und Daten Es ist regelmässig – soweit möglich auf der Grundlage aktueller Primärdaten – eine Übersicht zu erstellen über die direkten oder indirekten Rabatte, Preisnachlässe, Rückvergütungen und sonstigen Vergünstigungen auf allen relevanten Stufen der Kette, insbesondere zwischen Herstellern, Grosshändlern und Zwischenhändlern, Ärzteschaft, Apotheken, Spitälern, anderen Leistungserbringern und Versicherern, auch innerhalb integrierter Strukturen, unter Angabe von deren Höhe oder Grössenordnung, Herkunft, Empfängern, Verwendungszweck und des tatsächlich weitergegebenen Anteils.

• Berücksichtigung der parlamentarischen Arbeiten Bei dieser Analyse und den daraus abgeleiteten Massnahmen sind die Fragen zu berücksichtigen, die von den in diesem Bereich eingereichten oder angenommenen parlamentarischen Vorstössen aufgeworfen werden. Dies gilt auch für diejenigen Aspekte, die vom EFK-Bericht nicht oder nur teilweise abgedeckt werden. Auf diese Weise soll eine umfassende und kohärente Übersicht entstehen und keine zerstückelte Behandlung der verschiedenen Rabatt- und Weitergabemechanismen.

• Nachverfolgung, Kontrolle und Evaluation Die Umsetzung der EFK-Empfehlungen und die getroffenen Massnahmen der Bundesverwaltung – namentlich des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) – sind zu überprüfen. Die durchgeführten Kontrollen, deren Ergebnisse und – soweit es die verfügbaren Daten zulassen – die Beträge oder Schätzungen der erkannten Vergünstigungen, deren Entwicklung, Verwendung und Weitergabe sind regelmässig zu dokumentieren, damit die erzielten Verbesserungen und die bestehenden Rechtslücken erkannt und die allenfalls nötigen rechtlichen Anpassungen vorgenommen werden können.

• Weitergabe an die Versicherten Es ist sicherzustellen, dass die gemäss KVG weiterzugebenden Vergünstigungen tatsächlich und überprüfbar an die Versicherer und Versicherten weitergegeben werden und so der OKP zugutekommen. Wenn Vergünstigungen auf der Grundlage einer Vereinbarung nach Artikel 56 Absatz 3bis KVG nicht vollumfänglich weitergegeben werden, ist sicherzustellen, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und der einbehaltene Teil überprüfbar zur Verbesserung der Behandlungsqualität verwendet wird. Wenn die gesetzeskonforme Weitergabe oder Verwendung nicht nachgewiesen werden kann, sind die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

• Rechtslücken Es ist zu prüfen, ob die aktuellen Transparenz- und Weitergabepflichten alle Stufen der Kette, insbesondere die Beziehungen zwischen Herstellern und Grosshändlern, die integrierten Strukturen sowie die Behandlung von Skonti, Mengenrabatten, Rabatten für Online-Bestellungen und sonstigen Leistungen, die als gleichwertige Gegenleistungen dargestellt werden, ausreichend abdecken. Allfällige Rechtslücken sind zu beseitigen.

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Die Arbeiten der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) stellen einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Transparenz in Sachen Rabatte und andere Vergünstigungen im Gesundheitssystem dar. Die EFK geht in ihrem Bericht 25604 vom 12. August 2026 davon aus, dass die Pharmaindustrie Arztpraxen, Apotheken und Spitälern Vergünstigungen und andere geldwerte Vorteile von bis zu 743 Millionen Franken pro Jahr gewährt. Dieser Schätzung zufolge flossen 88 Millionen Franken (12 %) dieser Vergünstigungen zurück an die Versicherer bzw. Versicherten. Die EFK hebt jedoch hervor, dass diese Daten mit Unsicherheit behaftet sind und Zahlen zu den Vergünstigungen für Grossisten fehlen.

Die Untersuchungen der EFK müssen nun durch die bereits vom Parlament eingeleiteten Arbeiten ergänzt werden, um eine ganzheitliche Sicht auf das System zu haben. Die EFK empfiehlt, regelmässig aktuelle Primärdaten zu beschaffen, die Kontrollen zur Beziehung Grossisten-Leistungserbringer zu intensivieren, die Ausweitung der Transparenzpflicht auf Grossisten zu prüfen sowie die Weitergabe bestimmter Formen von Rabatten und Skonti zu klären.

Die Problematik der Rabatte, deren Höhe, deren Empfängerkreis sowie deren Auswirkungen, die nicht zwingend in den Evaluationsbereich der EFK fallen, ist Gegenstand verschiedener parlamentarischer Vorstösse. Zu nennen sind hier insbesondere die Interpellation Bläsi 23.3973, die von den beiden Räten angenommene Motion Bläsi 24.3060 sowie die Serie von Vorstössen aus dem Jahr 2026 zum Thema «Prämienkontrolle (OKP)» und namentlich zu den Rabatten für Grossisten, zum LOA V, zur Selbstdispensation und zur Verblisterung.

Die Kommission will diese Arbeiten bündeln, die Umsetzung der Empfehlungen der EFK sicherstellen und für eine kohärente Übersicht über den gesamten Prozess sorgen, um zu gewährleisten, dass allfällige Lücken identifiziert und die Vergünstigungen tatsächlich an die Versicherten weitergegeben werden.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 04.11.2026. Raw data

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