Parliament / Business / 26.7071
Neue Vorgabe des BLV für Felder (Zutrittsverbote): gesetzliche Grundlage und Verhältnismässigkeit
submitted on 04.03.2026 in the Frühjahrssession 2026First chamber: National CouncilErledigt (09.03.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 09.03.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verlangt von den Landwirtinnen und Landwirten, dass sie beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Schilder aufstellen, die den Zutritt zu ihren Feldern verbieten. Felder gehören jedoch zum Privateigentum und sind nicht öffentlich zugänglich (Art. 641 des Zivilgesetzbuchs). - Warum werden Verbotsschilder vorgeschrieben, wenn der Zutritt doch sowieso von Gesetzes wegen verboten ist? - Welche gesetzliche Grundlage hat diese Vorgabe und welches sind die Folgen bei Nichteinhaltung? - Wie soll konkret das Betreten von Feldern verboten werden, die sich über mehrere Hektaren erstrecken und von zig Seiten her zugänglich sind?
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The Federal Council's opinion
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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