Parlamento / Oggetti / 26.7071
Neue Vorgabe des BLV für Felder (Zutrittsverbote): gesetzliche Grundlage und Verhältnismässigkeit
depositato il 04.03.2026 nella Sessione primaverile 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (09.03.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 09.03.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verlangt von den Landwirtinnen und Landwirten, dass sie beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Schilder aufstellen, die den Zutritt zu ihren Feldern verbieten. Felder gehören jedoch zum Privateigentum und sind nicht öffentlich zugänglich (Art. 641 des Zivilgesetzbuchs). - Warum werden Verbotsschilder vorgeschrieben, wenn der Zutritt doch sowieso von Gesetzes wegen verboten ist? - Welche gesetzliche Grundlage hat diese Vorgabe und welches sind die Folgen bei Nichteinhaltung? - Wie soll konkret das Betreten von Feldern verboten werden, die sich über mehrere Hektaren erstrecken und von zig Seiten her zugänglich sind?
Questo testo esiste solo in tedesco.
Parere del Consiglio federale
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Questo testo esiste solo in tedesco.
Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi
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