Parliament / Business / 26.7207
Internationale Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen im Iran
submitted on 11.03.2026 in the Frühjahrssession 2026First chamber: National CouncilErledigt (16.03.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 16.03.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
Die Schweiz unterstützt im UN-Menschenrechtsrat internationale Untersuchungsmechanismen, fördert die Dokumentation von Beweisen, arbeitet mit NGOs zusammen und fordert unabhängige Untersuchungen, um Straflosigkeit zu bekämpfen. Wie setzt sich die Schweiz international dafür ein, dass Menschenrechtsverletzungen im Iran untersucht und dokumentiert werden und Verantwortliche für Kernverbrechen des Völkerstrafrechts vor dem Internationaler Strafgerichtshof zur Rechenschaft gezogen werden können?
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The Federal Council's opinion
Der Bundesrat verfolgt die Situation im Iran mit grosser Besorgnis. Die zuständigen Dienste des EDA fordern die iranischen Behörden regelmässig auf bilateraler und multilateraler Ebene auf, Hinrichtungen auszusetzen und Gewalt gegen Demonstrierende zu unterbinden, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten sowie den freien Zugang zum Internet und zu Kommunikationsdiensten herzustellen. Als Mitglied und aktuell Vorsitzende der Freedom Online Coalition hat die Schweiz eine gemeinsame Stellungnahme zu den Internet Shutdowns im Iran mitunterstützt. Des Weiteren fördert das EDA Projekte zur Stärkung der Menschenrechte in Iran, insbesondere via internationale Organisationen. Im Menschenrechtsrat trägt die Schweiz entsprechende Resolutionen zur Menschenrechtslage im Iran, einschliesslich Initiativen zur internationalen Beobachtung, Berichterstattung und Rechenschaft über Menschenrechtsverletzungen, mit.
Seit 2011 übernimmt die Schweiz teilweise die Sanktionen der Europäischen Union (EU) im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen im Iran. So wurden auch ein Grossteil der Listings mit sanktionierten Personen, die die EU am 29. Januar 2026 als Reaktion auf die Unterdrückung der Demonstrationen erlassen hat, übernommen. Darunter befinden sich auch Kommandeure der iranischen Revolutionsgarden und weiterer Ordnungskräfte. Aufgrund der Sanktionen sind allfällige Vermögenswerte der Revolutionsgarden in der Schweiz gesperrt. Darüber hinaus verfügt die Schweiz über keine Liste mit als terroristisch eingestuften Organisationen. Sie wendet alle Sanktionsmassnahmen des UNO-Sicherheitsrats an.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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