Parliament / Business / 26.7269
Ablehnung der Halbierungsinitiative - klares Bekenntnis zur Sichtbarkeit des Schweizer Sports
submitted on 11.03.2026 in the Frühjahrssession 2026First chamber: National CouncilErledigt (16.03.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 16.03.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
In der Vernehmlassung zur Abgabensenkung für die SRG haben sämtliche Sportverbände sowohl aus Premium- als auch Nischensport negativ Stellung genommen. Auf welchen Evidenzen stützt sich der Bundesrat bei der Behauptung, dass auch die «Privaten» Sportsendungen produzieren können, obwohl die Sportverbände sagen, dass dies nicht der Fall ist?
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The Federal Council's opinion
Der Bundesrat hat die Eckwerte der neuen Konzession bereits am 7. September 2022 festgelegt. Er hat damals entschieden, den Leistungsauftrag der SRG zu präzisieren. Die SRG soll weiterhin in allen Regionen, Landessprachen und Altersgruppen Service-public-Inhalte anbieten.
Sie soll dabei aber auf den Service public im engeren Sinne fokussieren, d. h. auf die publizistischen Bereiche Information, Bildung und Kultur. Bei Unterhaltung und Sport soll sich die SRG auf jene Bereiche fokussieren, die andere Schweizer Anbieter nicht abdecken. Unterhaltung und Sport werden Teil des Angebots der SRG bleiben.
Die Ausgestaltung der neuen Konzession steht derzeit aus. Sie wird nun erarbeitet. In der Vernehmlassung werden sich alle interessierten Kreise einbringen können.
Der Bundesrat stützt sich auf Artikel 93 Absatz 4 der Bundesverfassung, wonach der Bund bei der Regulierung von Radio und Fernsehen auf die Stellung und Aufgabe anderer Medien Rücksicht zu nehmen hat.
Der SRG und den Privaten steht es bereits heute frei, zusammenzuarbeiten, bspw. bei der Produktion von Sportübertragungen, dem Erwerb von Sportrechten bzw. bei der Vergabe von Sublizenzen.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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