The content is machine-translated from German and has not been reviewed; the German original is authoritative. Quotations from sources appear in their original language.

Parliament / Business / 26.7315

26.7315Fragestunde. FrageEDIsettled

Ist Anerkennung der Schaustellerkultur als lebendige Tradition der Schweiz möglich?

submitted on 01.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilErledigt (08.06.2026)

Beschäftigung und ArbeitKultur

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 08.06.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage

- Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob die Schaustellerkultur und der Berufsstand der Schausteller als lebendige Tradition der Schweiz anerkannt werden können? - Wie beurteilt der Bundesrat dieses Anliegen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Schaustellerkultur in mehreren europäischen Ländern bereits als immaterielles Kulturerbe anerkannt ist?

This text exists only in German.

Mit der Ratifikation des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2008 hat sich die Schweiz verpflichtet, ein Inventar des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zu erarbeiten, zu führen und periodisch zu aktualisieren. Die «Liste der lebendigen Traditionen» ist ein öffentlich zugängliches Inventar. Sie umfasst heute 228 Traditionen aus allen Regionen der Schweiz. Die nationale Liste bildet die Grundlage und Voraussetzung für Nominierungen von lebendigen Traditionen für die UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes.

Für die Aufnahme von Traditionen auf die «Liste der lebendigen Traditionen» gibt es ein verbindliches Verfahren: Anträge an das Bundesamt für Kultur müssen in Absprache mit den Kantonen, in denen die Tradition gelebt und gepflegt wird, erfolgen. Geprüft werden sie von einer Jury bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie Expertinnen und Experten aus dem Bereich des Kulturerbes. Die nächste periodische Aktualisierung der Liste wird voraussichtlich im Jahr 2028 durchgeführt.

This text exists only in German.

Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.