Parlamento / Oggetti / 26.7315
Ist Anerkennung der Schaustellerkultur als lebendige Tradition der Schweiz möglich?
depositato il 01.06.2026 nella Sessione estiva 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (08.06.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 08.06.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
- Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob die Schaustellerkultur und der Berufsstand der Schausteller als lebendige Tradition der Schweiz anerkannt werden können? - Wie beurteilt der Bundesrat dieses Anliegen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Schaustellerkultur in mehreren europäischen Ländern bereits als immaterielles Kulturerbe anerkannt ist?
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Parere del Consiglio federale
Mit der Ratifikation des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2008 hat sich die Schweiz verpflichtet, ein Inventar des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zu erarbeiten, zu führen und periodisch zu aktualisieren. Die «Liste der lebendigen Traditionen» ist ein öffentlich zugängliches Inventar. Sie umfasst heute 228 Traditionen aus allen Regionen der Schweiz. Die nationale Liste bildet die Grundlage und Voraussetzung für Nominierungen von lebendigen Traditionen für die UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes.
Für die Aufnahme von Traditionen auf die «Liste der lebendigen Traditionen» gibt es ein verbindliches Verfahren: Anträge an das Bundesamt für Kultur müssen in Absprache mit den Kantonen, in denen die Tradition gelebt und gepflegt wird, erfolgen. Geprüft werden sie von einer Jury bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie Expertinnen und Experten aus dem Bereich des Kulturerbes. Die nächste periodische Aktualisierung der Liste wird voraussichtlich im Jahr 2028 durchgeführt.
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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi
Non si tratta di una pubblicazione ufficiale. Nomi, cifre e testi delle votazioni sono riportati senza modifiche, così come li pubblicano i Servizi del Parlamento.
