Parliament / Business / 26.7632
Vernetzte kantonale Waffenregister: Wie vollständig, zuverlässig und effizient ist das heutige System?
submitted on 14.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilErledigt (21.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 21.09.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
Aus der Polizeipraxis werden Vorteile eines nationalen Waffenregisters geltend gemacht. - Wurde seit Einführung der Online-Abfrage Waffenregister evaluiert, wie vollständig, zuverlässig und effizient das heutige System funktioniert, insbesondere bei interkantonalen Wohnsitzwechseln sowie bezüglich administrativem Aufwand, Abfragegeschwindigkeit und möglicher Doppel- oder Nichterfassungen? - Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein: Auf welcher Grundlage beurteilt der Bundesrat das heutige System?
This text exists only in German.
The Federal Council's opinion
Seit 2010 muss jeder Erwerb von Feuerwaffen in der Schweiz elektronisch registriert werden. Es gibt jedoch kein zentrales nationales Waffenregister. Der Vollzug des Waffengesetzes und die Führung der Waffenregister liegen in der Kompetenz der Kantone.
Die kantonalen Waffenregister sind seit Oktober 2016 über eine zentrale Online-Abfrageplattform (Online-Abfrage Waffenregister. OAWR) miteinander vernetzt. Das System ist so konzipiert, dass es auf die in kantonalen Waffenregister enthaltenen Daten zugreift, und diese national zugänglich macht. Über die OAWR können die zugriffsberechtigten Stellen, wie zum Beispiel die kantonalen Polizeibehörden, mit einer Abfrage Informationen zu Erwerb und Besitz von Feuerwaffen einer Person aus allen kantonalen Waffenregistern erhalten.
Eine umfassende Evaluation der OAWR ist nicht durchgeführt worden. Das System wurde nicht als statistisches System entwickelt. Daher stören zum Beispiel Doppeleinträge nicht bei Ermittlungen und Abklärungen. Trotzdem sind grosse Anstrengungen unternommen worden, um Doubletten und Fehlerfassungen zu bereinigen.
Bis ca. 2028 wird die OAWR durch die neu von Kantonen und Bund gemeinsam entwickelte Polizeiliche Abfrageplattform POLAP ersetzt. POLAP vernetzt die verschiedenen kantonalen und nationalen polizeilichen Datenbanken untereinander und ermöglicht so auch eine direkte Abfrage der kantonalen Waffenregister über die neue zentrale Abfrageplattform. Es besteht deshalb kein weiterer Bedarf, die Waffenregisterabfrage in der Schweiz zusätzlich auszubauen oder zu verändern.
Ein nationales Register wurde vom Parlament als nicht erforderlich beurteilt und mit zusätzlichem administrativem Aufwand und möglichen Doppelspurigkeiten verbunden. Der Parlamentarischen Initiative 22.440 «Zunahme der Gewaltbereitschaft und privater Waffenbesitz. Es braucht ein zentrales Waffenregister!» wurde daher am 5. März 2024 keine Folge gegeben.
This text exists only in German.
Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.09.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
