The content is machine-translated from German and has not been reviewed; the German original is authoritative. Quotations from sources appear in their original language.

Parliament / Business / 26.7698

26.7698Fragestunde. FrageEJPDsettled

Asset Recovery und internationale Rechtshilfe

submitted on 15.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilErledigt (21.09.2026)

FinanzwesenInternationales Recht

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 21.09.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage

- Wie beurteilt der Bundesrat die Schweizer Rechtslage zur Identifikation und Sicherung deliktisch erlangter Vermögenswerte im internationalen Vergleich? - Wie viele Rechtshilfegesuche mussten in den letzten fünf Jahren mangels konkreter Bankverbindungen abgelehnt werden? - Welche Anpassungen sind nötig, damit die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt?

This text exists only in German.

Der Bundesrat erachtet die schweizerische Rechtslage zur Identifikation und Sicherung deliktisch erlangter Vermögenswerte im internationalen Vergleich als robust und bewährt. Die Schweiz verfügt über die notwendigen Instrumentarien zur Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Vermögenswerten. Das Bundesamt für Justiz ist jedoch daran, die bestehende Asset Recovery Strategie zu überarbeiten. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit darüber befinden.

Wie das Bundesgericht verschiedentlich bestätigt hat, gilt in der Rechtshilfe das Verbot der Beweisausforschung, sog. "Fishing Expedition": Die internationale Rechtshilfe dient der Unterstützung konkreter, hinreichend substanziierter Ermittlungen und nicht dazu, der ausländischen Behörde erst die Suche nach Verdachtsmomenten oder Vermögenswerten ohne Hinweise zu ermöglichen.

Es liegt am ersuchenden Staat, primär im eigenen Land alle ihm zur Verfügung stehenden Ermittlungsschritte auszuschöpfen, und der Schweiz ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen zu stellen. In der Praxis ist deshalb für die Erhebung von Kontounterlagen eine Voraussetzung, dass eine Bankverbindung angegeben wird. Eine Statistik über mangelnde Kontoangaben wird nicht geführt.

This text exists only in German.

Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.09.2026. Raw data

Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.