Parliament / Business / 26.7765
Art. 37a EpG: Mögliche Übertragung der Prionenerkrankung von Mutter auf Kind
submitted on 16.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilErledigt (21.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 21.09.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
Art. 37a EpG wird insbesondere mit der tödlichen Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) begründet, um Übertragungen zu verhindern. Sie kann lange unbemerkt bleiben. - Ist eine Übertragung krankhaft veränderter Proteine während Schwangerschaft oder Geburt von der Mutter auf das Kind ausgeschlossen? - Wurde dieses Risiko bei Arzneimitteln, insbesondere bei mRNA-Impfstoffen für Schwangere, hinsichtlich der Codon-Optimierung und möglicher BSE/TSE-Risiken des Herstellungsverfahrens geprüft?
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The Federal Council's opinion
Nach heutigem wissenschaftlichem Kenntnisstand gibt es keine Hinweise darauf, dass die für die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit verantwortlichen krankhaft veränderten Proteine während der Schwangerschaft oder bei der Geburt von der Mutter auf das Kind übertragen werden. Wegen der sehr langen möglichen Inkubationszeit lässt sich eine solche Übertragung jedoch nicht mit absoluter Sicherheit ausschliessen. Davon zu unterscheiden sind erbliche Formen von Prionenerkrankungen. Bei diesen kann eine krankheitsverursachende genetische Veränderung an das Kind weitergegeben werden.
Bei der Zulassung von mRNA-Impfstoffen werden die Zusammensetzung und die Eigenschaften des Impfstoffs, die verwendete mRNA sowie die Sicherheitsdaten geprüft. Die Codon-Optimierung verändert die mRNA so, dass das vorgesehene Spike-Protein effizienter hergestellt werden kann. Sie verändert nicht, welches Protein hergestellt werden soll. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Codon-Optimierung mit der Entstehung von Prionenerkrankungen zusammenhängt.
Davon getrennt werden mögliche Risiken durch Materialien tierischen Ursprungs im Herstellungsverfahren beurteilt. Für solche Materialien müssen Nachweise zur Sicherheit hinsichtlich transmissibler spongiformer Enzephalopathien, einschliesslich BSE, eingereicht werden. Dabei werden insbesondere die Herkunft und die Art der verwendeten Materialien sowie das Herstellungsverfahren geprüft.
Diese Sicherheitsaspekte waren Bestandteil der Zulassungsprüfung der in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffe.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.09.2026. Raw data
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