Oberaufsicht des Bundes über die Suva: Kommission erkennt punktuell Optimierungsbedarf
In ihrer Untersuchung der Zweck- und Rechtmässigkeit der Oberaufsichtstätigkeiten von Bundesrat und Bundesverwaltung über die Suva kommt die GPK-N zu einem vorwiegend positiven Ergebnis. Allerdings erkennt sie auch punktuellen Handlungs- bzw. Prüfbedarf: Dieser betrifft den Umfang der Oberaufsichtstätigkeiten, die Wahl des Suva-Rates sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes im Suva-Rat. Die Kommission hat dem Bundesrat entsprechende Empfehlungen unterbreitet.
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