Ausserparlamentarische Kommissionen: Die Reform greift zu kurz
Bern einfach, Folge vom 09.09.202603:56–08:07 · 4 Min.
Meinung von Bern einfach · verdichtet vom Redaktor
Der Bundesrat will drei ausserparlamentarische Kommissionen auflösen und sieben zu zwei zusammenlegen. Bei rund 110 solchen Gremien ist das eine sehr kleine Korrektur. Nötig wäre ein grundsätzlicher Verzicht auf diese Struktur.
Gestrichen werden sollen unter anderem die Kommission für die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland, die Kommission für Konsumentenfragen und die Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen. Ob die beiden letzteren tatsächlich verschwinden, ist zweifelhaft; frühere Reformversuche endeten meist mit sehr kleinen Ergebnissen. Die sieben Kommissionen im Bereich der Medizinalberufe sollen zu zwei zusammengefasst werden.
Die Zahl der Gremien und ihrer Mitglieder verursacht Kosten, auch wenn die Sitzungsgelder je Kategorie bescheiden sind. Vor allem aber braucht es diese Gremien nicht: Der Bund kann sich von Fall zu Fall beraten lassen, und das Parlament ist die Vertretung der Bevölkerung.
Ursprünglich sollten die Kommissionen dem Bundesrat früh zeigen, was wichtige Interessen von einer Frage halten, und so Referenden vorbeugen. Heute sind sie vielfach ein Kanal für einzelne Interessengruppen, die damit eigene Politik betreiben. Dass solche Gremien in Abstimmungskämpfen Empfehlungen gegen die Haltung des Bundesrates abgegeben haben, zeigt das Problem.
Zweitens kann ja den Bund jederzeit, wenn er Beratung braucht, Leute fragen von Fall zu fall.
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- Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen anderes
- Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen anderes
