Armeefinanzierung: Befristete Mehrwertsteuererhöhungen bleiben meist dauerhaft
Bern einfach, Folge vom 10.09.202601:41–06:10 · 4 Min.
Meinung von Bern einfach · verdichtet vom Redaktor
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates weicht beim Fonds für Sicherheit und Verteidigung vom Bundesrat ab: weniger Mehrwertsteuer, dafür Mittel aus anderen Töpfen und eine längere Laufzeit. Skepsis bleibt, weil einmal eingeführte Steuern selten wieder verschwinden. Und das Vertrauen in das VBS ist nach dem Bericht zum F-35-Fixpreis beschädigt.
Die Kommission will den Fonds für Sicherheit und Verteidigung nur teilweise über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanzieren. Der Rest soll aus bestehenden Mitteln und aus Finanzierungsüberschüssen kommen, die bisher zur Schuldentilgung verwendet wurden. Die Laufzeit soll länger angesetzt werden als vom Bundesrat vorgesehen. Damit ist die Vorlage bereit für die Beratung im Ständerat in der Herbstsession.
Die Verteidigung ist nicht gratis zu haben, und es trifft regelmässig die Mehrwertsteuer. Bei befristeten Erhöhungen ist die Erfahrung ernüchternd: Einmal eingeführte Staatseinnahmen werden selten wieder abgeschafft, und nach Jahren findet sich meist eine neue Verwendung für das Geld. Zudem braucht es bei der Mehrwertsteuer das doppelte Mehr, was eine Abstimmung nicht einfacher macht.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Bericht zum Fixpreis beim F-35 das Vertrauen belastet. Es wird schwieriger, im Parlament und später vor dem Volk dafür zu werben, dass das VBS mehr Geld braucht. Ob sich die Arbeitsweise unter Bundesrat Martin Pfister gebessert hat, muss sich zeigen.
Mit diesen Änderungsvorschlägen ist die Vorlage jetzt bereit für Debatten im Ständerat in der Herbstsession.
Also ist die Staatsausgabe erst einmal beschlossen, wäre sie selten wieder rückgängig gemacht und die Staatseinahmen schon gar nicht.
Was schwur.ch dazu hat
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