Familiennachzug: Beschleunigung darf nicht bei den Dokumenten ansetzen
Bern einfach, Folge vom 10.09.202611:56–17:41 · 6 Min.
Meinung von Bern einfach · verdichtet vom Redaktor
Ein Bericht der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht kritisiert lange Wartezeiten beim Familiennachzug und fordert eine maximale Bearbeitungsdauer von einem Jahr. Kürzere Verfahren sind grundsätzlich richtig. Bei den Anforderungen an Identitätsdokumente aber Erleichterungen zu schaffen, wäre der falsche Weg.
Die Organisation ist formal parteipolitisch ungebunden, steht inhaltlich aber einem migrationsliberalen Spektrum nahe. Ihr Bericht führt Beispiele an, in denen die Beschaffung von Dokumenten im Herkunftsland zu langen Verfahren führt. Bei einem Beispiel stellt sich die Frage, weshalb eine Rückreise ins Herkunftsland möglich ist, wenn Schutzbedürftigkeit geltend gemacht wird.
Dass die Verfahren schneller werden müssen, ist unbestritten. Bundesrat Beat Jans hat rasche Verfahren versprochen, die Realität sieht anders aus. Schnellere Abläufe dürfen aber nicht dadurch erreicht werden, dass auf Dokumente verzichtet wird: Ein grosser Teil der Asylsuchenden reicht keine Papiere ein, obwohl im Verfahren eine Mitwirkungspflicht besteht. Besonders ausgeprägt ist das bei unbegleiteten Minderjährigen, wo zusätzlich die Altersfeststellung schwierig wird.
Ohne Dokumente funktioniert auch das Dublin-System nicht, weil unklar bleibt, ob bereits ein anderer Staat zuständig ist. Verzögert sich die Klärung lange genug, wird die Schweiz zuständig. Deshalb ist der Familiennachzug der falsche Ansatzpunkt für Erleichterungen.
In der Herbstsession behandelt der Nationalrat einen Vorstoss von Gregor Rutz zur heutigen Praxis bei Asylgesuchen von afghanischen Frauen. Das wäre der Moment, diese Praxis zu überprüfen.
Und man hat eine Mitwirkungspflicht im Asylverfahren.
Also das ist der falsche Punkt, um in diesem Sinne die Beschleunigung zu machen.
Was schwur.ch dazu hat
- GremiumEidgenössisches Justiz- und PolizeidepartementDas EJPD ist für das Asylwesen zuständig und wird angesprochen
- PersonBeat JansIhm werden die Verfahrenszeiten angelastet
- PersonElisabeth Baume-SchneiderDie genannte Praxisänderung fiel in ihre Zeit als Justizministerin
- PersonGregor RutzSein Vorstoss zur Asylpraxis kommt in den Nationalrat
- GremiumNationalratDer Nationalrat behandelt den Vorstoss in der Herbstsession
- Staatssekretariat für Migration (SEM) Gremium
- Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht Organisation
- Bundesverwaltungsgericht Gremium
