Rahmenverträge: Das Vertragspaket gehört dem Ständemehr unterstellt
Bern einfach, Folge vom 12.09.202613:27–16:00 · 3 Min.
Meinung von Bern einfach · verdichtet vom Redaktor
Ob über die Verträge mit doppeltem Mehr abgestimmt wird, ist eine zentrale Frage der Herbstsession. Die Verträge stellen EU-Recht über schweizerisches Recht und reichen in den betroffenen Bereichen weiter als ein Beitritt. Deshalb braucht es das obligatorische Referendum mit Ständemehr.
Eine zentrale Forderung lautet, das Vertragspaket dem Ständemehr zu unterstellen. Die Schweiz übernähme Recht, bei dem sie nicht mitbestimmen kann. Ein Beitritt zu einer supranationalen Organisation untersteht stets dem obligatorischen Referendum; hier liegt zwar kein Beitritt vor, inhaltlich geht es in den betroffenen Bereichen jedoch weiter.
Hinzu kommt, dass die Verfassung geändert werden müsste, weil die Zuwanderung nicht mehr eigenständig gesteuert und begrenzt werden könnte. Der Bundesrat hat früher selbst festgehalten, dass Verträge, welche die innere Struktur des Landes verändern, dem obligatorischen Referendum zu unterstellen sind, so beim EWR und bei Freihandelsabkommen.
Dass dies nun unterbleibt, wird offen mit taktischen Gründen begründet. Wer die Frage neutral betrachtet, kommt zum Schluss, dass ein Ständemehr nötig wäre. Ein Verzicht aus taktischen Überlegungen ist bedenklich.
Das ist ein Zugang aus den taktischen Gründen und das finde ich bedenklich.
Was schwur.ch dazu hat
- VorlageBilaterale IIIÜber dieses Paket soll abgestimmt werden.
- PersonIgnazio CassisEr begründet den Verzicht auf das obligatorische Referendum.
