Produkthaftung: Autonomer Nachvollzug ohne Verpflichtung ist der falsche Weg
Ein Vorstoss verlangt, dass die Schweiz die EU-Richtlinie zur Produkthaftung übernimmt, obwohl dazu keine Verpflichtung besteht. Die Richtlinie bringt Beweislastumkehr und erleichterte Sammelklagen. Dass das Bundesamt für Justiz solche Elemente wiederholt ins Schweizer Recht bringen will, ist problematisch.
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Auf schwur.ch
- Gremiumglp
- PersonBarbara Portmann
- PersonBeat Flach
- VorlageEidgenössische Volksinitiative 'Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt'
- GremiumEidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
- VorlageTeilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG)
- fehltBundesamt für Justiz
