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18.4105MotionUVEKoffen

Kooperationsmodell anstelle der Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs

eingereicht am 12.11.2018 in der Wintersession 2018Erstrat: StänderatBerichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor (01.04.2026)

EuropapolitikVerkehrParlament

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 18.03.2019StänderatAnnahme
  2. 04.06.2019NationalratAnnahme
  3. 01.10.2026StänderatAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.023

Der Bundesrat wird beauftragt, eine allfällige Öffnung des Marktes für den internationalen Schienenpersonenverkehr nicht in eigener Kompetenz zu beschliessen, sondern dem Parlament in geeigneter Form zum Entscheid vorzulegen. Sollte es der Bundesrat als nötig erachten, so kann er dem Parlament zudem eine entsprechende Änderung von Artikel 8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes unterbreiten.

Das Angebot und die Leistungsfähigkeit des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs zwischen der Schweiz und den Nachbarländern sind gut. Die gute internationale Einbindung beruht auf einer abgestimmten Kooperation zwischen den schweizerischen und ausländischen Partnerbahnen.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) kann die Meinung nicht teilen, wonach sich mit der vom Bundesrat in Erwägung gezogenen Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs im Rahmen des 3. EU-Eisenbahnpakets die Angebotsvielfalt und Qualität relevant verbessern liesse. Im Gegenteil befürchtet sie, dass ein solcher Schritt sich nur schwer mit dem schweizerischen ÖV-System, insbesondere mit dem Taktfahrplan, der tariflichen Integration sowie den geltenden Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden, vereinbaren liesse. Die KVF-S stellt somit den Mehrwert eines regulierten Marktzugangs infrage.

Eine Frage von so einschneidender Tragweite auf das ÖV-System Schweiz ist deshalb vorgängig dem Gesetzgeber zu unterbreiten. Gegebenenfalls sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeit zur Übernahme der massgeblichen Richtlinie zur Öffnung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs anzupassen.

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2017 den Bericht zum internationalen Personenverkehr (Bus/Bahn) (www.parlament.ch > 14.3673) verabschiedet. Er hat dabei angekündigt, eine Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs zu prüfen. Dazu wird der Bundesrat demnächst eine Aussprache führen. Sollte er sich für eine Marktöffnung aussprechen, wird er das Geschäft aufgrund der politischen Dimension dem Parlament in geeigneter Form vorlegen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 02.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.