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23.3022MotionUVEKerledigt

Sicherung der Winterstromversorgung durch WKK-Anlagen

eingereicht am 22.02.2023 in der Frühjahrssession 2023Erstrat: NationalratErledigt (24.09.2026)

SicherheitspolitikFinanzwesenUmweltEnergie

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 03.05.2023NationalratAnnahme
  2. 05.03.2024StänderatAnnahme
  3. 21.09.2026StänderatAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006
  4. 24.09.2026NationalratAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006

Der Bundesrat wird beauftragt, in den Gesetzesentwurf zu den Reservekraftwerken als Teil der Energiereserve eine Bestimmung aufzunehmen für eine Massnahme zur Sicherung der Winterstromversorgung durch WKK-Anlagen. Folgende Fragenstellungen sind abzudecken:

a. Welche zusätzliche Leistung und Energiemenge (Betriebsstunden) aus neuen WKK-Anlagen sind bis 2035 nötig, um einen substanziellen Beitrag an die Stromversorgungssicherheit im Winterhalbjahr zu leisten? Wie sieht der jährliche Zubaupfad aus?

b. Wie hoch sind die jährlich nötigen Fördermittel, damit der Zubau gemäss Buchstabe a bis 2035 gewährleistet werden kann? Über welches Gefäss soll die Finanzierung erfolgen (Netzzuschlag, allgemeine Bundesmittel)?

c. Wie werden die jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel zugeteilt (Auktionen, Investitionsbeiträge)?

d. Wie wird der klimaneutrale Betrieb der WKK-Anlagen innerhalb des CO2-Regimes sichergestellt (EHS, Bescheinigungen)? Zudem soll auch der Einsatz sowie die Kosten von CCS-Technologien geprüft werden.

e. In welchen Fällen werden Anlagen wärme- oder stromgeführt? Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein?

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 24.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.