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24.3886MotionEJPDerledigt

Mehr Transparenz bei nicht öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften

eingereicht am 16.09.2024 in der Herbstsession 2024Erstrat: NationalratErledigt (02.10.2026)

StaatspolitikKultur

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 02.10.2026KommissionAbgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit religiöse Gebetsstätten von Religionsgemeinschaften ohne öffentlich-rechtliche Anerkennung ihre Einrichtungen registrieren und ihre Finanzierung offenlegen müssen.

Durch die massive Zuwanderung in den letzten Jahren hat sich auch die religiöse Vielfalt in der Schweiz entsprechend entwickelt. Zahlreiche Moscheen, Tempel und Freikirchliche Versammlungsräume wurden eröffnet. Ein Teil davon sind in ihren Standortgemeinden als offizielle Institutionen bekannt. Daneben gibt es aber zahlreiche kleinere solche Einrichtungen, deren Trägerschaft intransparent ist und die in ihrer Nachbarschaft oft Argwohn und Unbehagen verursachen. Bestätigt wurden diese Bedenken in letzter Zeit durch die Festnahme von radikalisierten Jugendlichen in verschiedenen Teilen der Schweiz die regelmässig muslimische Gebetsräume besucht haben sollen.

Es ist an der Zeit, von sämtlichen nicht öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften mehr Transparenz zu fordern, auch im Hinblick auf die Prävention von Radikalismus und Fundamentalismus, die im Widerspruch zu den Grundwerten unserer Gesellschaft stehen.

Die Motion verlangt eine Pflicht zur Registrierung aller nicht anerkannten Religionsgemeinschaften und Gebetsstätten und zur Offenlegung von deren Finanzen. Betroffen wären nicht nur als privatrechtliche Vereine organisierte Religionsgemeinschaften wie z.B. Freikirchen. Erfasst würden auch alle Gruppen von Menschen, die sich ohne rechtliche Organisation zum Gebet oder zur Vornahme anderer religiöser Handlungen treffen.

In seinem Bericht zum Postulat 24.3473 wird sich der Bundesrat auch zu den Voraussetzungen und Schranken von Registrierungs- und Offenlegungspflichten äussern. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Ergebnisse dieses Berichts abgewartet werden sollen. Ob eine umfassende Registrierungs- und Offenlegungspflicht zweckmässig ist oder auch andere Massnahmen in Frage kommen könnten, muss zunächst vertieft geprüft werden, bevor allenfalls neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.

Die Regelung der Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften fällt gemäss Artikel 72 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV, SR 101) in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bericht zum Postulat 24.3473 wird auch prüfen, inwiefern der Bund überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich hat.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Ablehnung

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 02.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.