Parlament / Geschäfte / 25.3424

25.3424MotionEDIoffen

Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen

eingereicht am 04.04.2025 in der Sondersession 5. 2025Erstrat: StänderatÜberwiesen an den Bundesrat (17.06.2026)

Beschäftigung und ArbeitSozialer Schutz

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 12.06.2025StänderatAnnahme
  2. 01.12.2025NationalratAnnahme mit Änderung
  3. 05.03.2026StänderatFesthalten
  4. 17.06.2026NationalratZustimmung

Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Massnahmen in die nächste AHV-Revision aufzunehmen und so die Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu fördern:

• Zuschläge auf den Rentenbetrag bei Aufschub der Rente erhöhen,

• den heutigen Kürzungssatz der Altersrente beim Rentenvorbezug von 6,8 Prozent pro Jahr beibehalten oder erhöhen.

Zu diesem Zweck kann er von den versicherungstechnischen Prinzipien abweichen. Die Situation von Menschen mit einer langen Erwerbslebenszeit oder belastender Arbeit muss berücksichtigt werden.

Das Parlament hat den Bundesrat mit der Motion 21.3462 «Auftrag für die nächste AHV-Reform» vom 30. April 2021 beauftragt, ihm bis 31. Dezember 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 vorzulegen. Die vorbereitenden Arbeiten sowie verschiedene Studien sind bereits im Gange. Zum jetzigen Zeitpunkt hat der Bundesrat jedoch noch keine Entscheidung über den Inhalt der nächsten Reform getroffen.

Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen der Motion. Ihm ist es wichtig, Anreize für den Erhalt der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus zu schaffen. Er lehnt die vorliegende Motion hingegen ab, weil diese bereits sehr konkrete Massnahmen in einem sehr restriktiven Rahmen vorsieht.

Die Massnahmen stehen zudem im Widerspruch zu den Entscheiden, die das Parlament in der AHV 21 zur Flexibilisierung des Rentenbezugs, bzw. zur Anpassung der Kürzungs- und Erhöhungssätze an die Lebenserwartung ab 2027 getroffen hat und die von der Schweizer Stimmbevölkerung am 25. September 2022 unterstützt wurden. Der Bundesrat ist hingegen bereit, in der nächsten AHV-Reform Änderungen bei der Flexibilisierung des Rentenbezugs zu prüfen, um noch stärkere Anreize zur Weiterarbeit zu schaffen.

Bei einer Annahme der Motion durch den Erstrat wird der Bundesrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Ablehnung

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.