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25.4250MotionVBSerledigt

Wirksame Drohnen- und Luftabwehr schnell sicherstellen

eingereicht am 25.09.2025 in der Herbstsession 2025Erstrat: NationalratErledigt (16.06.2026)

Internationale PolitikSicherheitspolitikVerkehr

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 19.12.2025NationalratAnnahme
  2. 16.06.2026StänderatAblehnung

Der Bundesrat wird aufgefordert schnell und umfassend auf die ausserordentliche Bedrohung des europäischen Luftraums durch Russland zu reagieren. Dabei sind die nötigen Systeme und die Munition in der ausreichenden Menge zu beschaffen, um den Schweizer Luftraum zu schützen. Es gilt ebenfalls einen Angriff von Drohnen (auch in grosser Zahl) neutralisieren zu können. Die ausserordentliche Lage gebietet unverzügliches Handeln.

Die wiederholte Verletzung des polnischen Luftraums – bei einem gleichzeitig in Grenznähe stattfindenden Grossmanöver russischer und weissrussischer Truppen – zeigt klar auf, dass Russland nach Lücken in den Abwehrsystemen sucht. Nach Einschätzung des VBS wäre die Schweiz derzeit nicht in der Lage, einen Drohnenangriff, wie ihn Polen erlebt hat, abzuwehren. Eine Abwehrstrategie wird konventionelle (Bodluv-Systeme) und unkonventionelle Massnahmen erfordern (beispielsweise Abwehrdrohnen). Da eine Abwehrstrategie in wenigen Monaten bereit stehen müsste, ist bei der Beschaffung der Systeme auch die direkte Kooperation mit Schweizer Firmen anzustreben. Beschaffungsverfahren, wie wir sie in der Vergangenheit erlebt haben, sind in der ausserordentlichen Lage nicht mehr zielgerichtet.

Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich in den letzten Monaten deutlich verschlechtert. Deswegen ist der Bundesrat bereit, die bodengestützte Luftverteidigung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu priorisieren, was sich entsprechend auf die Wiedererstellung anderer Fähigkeiten auswirkt.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Annahme

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.