Parlament / Geschäfte / 25.4549
Vollständige und standardisierte Erfassung schusswaffenrelevanter Informationen bei häuslicher Gewalt und Tötungsdelikten im häuslichen Bereich
eingereicht am 17.12.2025 in der Wintersession 2025Erstrat: NationalratIn Kommission des Ständerats (17.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 20.03.2026KommissionBekämpft. Diskussion verschoben
- 17.09.2026NationalratAnnahme
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Grundlagen zu schaffen, damit Polizei- und Strafverfolgungsbehörden in der gesamten Schweiz schusswaffenrelevante Informationen bei Fällen häuslicher Gewalt sowie bei Tötungsdelikten im häuslichen Bereich standardisiert, vollständig und einheitlich erfassen und dokumentieren.
Begründung
Tötungsdelikte im häuslichen Umfeld stellen in der Schweiz ein gravierendes und anhaltendes Sicherheitsproblem dar. Gemäss dem Bericht in Erfüllung des Postulates 19.3618 wurden zwischen 2011 und 2020 über die Hälfte aller Tötungsdelikte im familiären oder partnerschaftlichen Kontext begangen, wobei rund 90% der Opfer in Partnerschaftstötungen Frauen waren. Besonders alarmierend ist, dass Schusswaffen mit 31% das häufigste Tatmittel bei vollendeten Tötungsdelikten im häuslichen Bereich darstellen und überdurchschnittlich häufig tödlich wirken.
Gleichzeitig werden schusswaffenrelevante Informationen bei diesen Delikten heute nicht systematisch erfasst. In zahlreichen Fällen bleibt unklar, ob die verwendete Waffe legal oder illegal war, woher sie stammte, ob sie meldepflichtig war und ob die tatverdächtige Person den Behörden bereits wegen häuslicher Gewalt oder anderer Risikofaktoren bekannt war. Diese lückenhafte, uneinheitliche Datenerhebung verhindert eine fundierte Risikoanalyse, erschwert gezielte Prävention und schwächt das Bedrohungsmanagement.
Der Bericht bezeichnet den Waffenbesitz ausdrücklich als zentralen situativen Risikofaktor für Tötungsdelikte im häuslichen Bereich und empfiehlt die Reduktion der Verfügbarkeit von Schusswaffen sowie eine verbesserte Risikoanalyse. Beides setzt zwingend voraus, dass schusswaffenrelevante Informationen bei häuslicher Gewalt und bei Tötungsdelikten vollständig, einheitlich und schweizweit vergleichbar erfasst werden. Ohne standardisierte Grundlagen bleiben zentrale Präventionsmassnahmen wirkungslos.
Die kantonalen Zuständigkeiten für Polizeiarbeit und Waffenregister dürfen nicht dazu führen, dass der Opferschutz vom Wohnkanton abhängt. Im Lichte der Istanbul-Konvention ist der Bund verpflichtet, für einheitliche Mindeststandards, Vergleichbarkeit und wirksame Prävention zu sorgen. Eine schweizweit standardisierte Erfassung schusswaffenrelevanter Informationen ist deshalb sicherheits- und opferschutzpolitisch zwingend.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
