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26.1026AnfrageWBFerledigt

Diversität und Inklusion in Unternehmen. Verliert Chancengleichheit an Bedeutung?

eingereicht am 10.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (02.09.2026)

Soziale FragenBeschäftigung und Arbeit

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Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Das NZZ-KMU-Barometer 2026 zeigt eine bemerkenswerte Entwicklung. Die Autorinnen und Autoren halten fest, dass die Einschätzungen zur Chancengleichheit für Mitarbeitende sowie zum Potenzial für nachhaltiges Wirtschaften zwar weiterhin positiv ausfallen, jedoch deutlich pessimistischer sind als in den Vorjahren. Als mögliche Erklärung wird unter anderem eine geringere Gewichtung der Förderung von Diversität und Inklusion in Unternehmen genannt.

Gleichzeitig verfolgt die Schweiz mit der Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention, dem Behindertengleichstellungsgesetz sowie verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Massnahmen das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu fördern.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass Themen wie Diversität, Inklusion und Chancengleichheit in Schweizer Unternehmen derzeit an Priorität verlieren?

2. Liegen dem Bundesrat Erkenntnisse oder Studien vor, die auf eine veränderte Gewichtung von Diversitäts- und Inklusionsmassnahmen in Unternehmen hindeuten?

3. Welche Auswirkungen hätte eine geringere Priorisierung von Diversität und Inklusion auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen?

4. Sieht der Bundesrat die Gefahr, dass wirtschaftliche Unsicherheit und geopolitische Herausforderungen dazu führen könnten, dass Unternehmen ihre Bemühungen im Bereich Diversität und Inklusion reduzieren?

5. Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen in den letzten fünf Jahren?

6. Welche konkreten Massnahmen verfolgt der Bund derzeit, um die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt zu fördern?

7. Hält der Bundesrat die bestehenden Instrumente für ausreichend, um die Ziele der UNO-Behindertenrechtskonvention im Bereich Arbeit und Beschäftigung zu erreichen?

8. Falls nein, welche zusätzlichen Massnahmen zieht der Bundesrat in Betracht, um die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu stärken?

9. Welche Bedeutung misst der Bundesrat Diversität und Inklusion als Faktoren für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Schweizer Wirtschaft bei?

1./2. Dem Bundesrat liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, die auf eine veränderte Gewichtung von Diversitäts- und Inklusionsmassnahmen in Unternehmen hindeuten. Gemäss NZZ-KMU-Barometer erwarten die KMU im Bereich Chancengleichheit weiterhin Fortschritte, wenn auch nicht im gleichen Ausmass wie in den Jahren 2021–2024. Dass sich die KMU in diesen Themen weniger optimistisch zeigen, muss nicht bedeuten, dass sie die Themen selbst tiefer priorisieren. Denkbar ist auch, dass sie die Grundbedingungen für Fortschritte im Bereich der Chancengleichheit aufgrund eines höheren wirtschaftlichen Drucks generell als schwieriger einschätzen.

3./5. In der Schweiz nehmen Menschen mit Behinderungen in erheblichem Mass am Arbeitsmarkt teil: 2024 waren 806 000 in Privathaushalten lebende Menschen mit Behinderungen im Alter von 15 bis 64 Jahren auf dem Schweizer Arbeitsmarkt aktiv. Zwischen 2019 und 2024 ist ihre Erwerbsquote von 66,1 auf 67,8 Prozent gestiegen, was im internationalen Vergleich hoch ist. Die Differenz zur Erwerbsquote von Menschen ohne Behinderung liegt unter dem Durchschnitt der Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), ist aber dennoch gross. Für Menschen mit stark einschränkender Behinderung bestehen nach wie vor grössere Hürden, auch wenn ihre Erwerbsquote innerhalb von fünf Jahren von 39,1 auf 42,9 Prozent gestiegen ist. Wenn weniger Wert auf Diversität und Inklusion gelegt wird, könnte dies die Rahmenbedingungen für den Zugang zum Erwerbsleben, den Verbleib in der Arbeitswelt und die berufliche Weiterentwicklung von Personen mit Behinderungen beeinträchtigen.

4./9. Wirtschaftliche Veränderungen und geopolitische Herausforderungen bedingen für Unternehmen eine fortlaufende Überprüfung von Prioritäten und Ressourceneinsatz. Dabei bleibt die Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials für die Schweizer Wirtschaft wichtig. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen, deren Integration durch die genannten Massnahmen gefördert wird.

6.–8. Die bestehenden Instrumente bilden eine wichtige Grundlage für die Förderung der Chancengleichheit im Bereich Arbeit und Beschäftigung im Sinne von Artikel 27 des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Es sind jedoch noch weitere Anstrengungen erforderlich, um die Ziele dieses Übereinkommens vollständig zu erreichen. Der Bundesrat strebt im Rahmen der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3) die Stärkung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt an. Die Behindertenpolitik wurde bis 2028 verlängert, und das Schwerpunktprogramm «Arbeit» zielt darauf ab, inklusive Arbeitsumgebungen bei privaten Arbeitgebern zu fördern, die Vorbildfunktion der öffentlichen Arbeitgeber zu stärken und die Durchlässigkeit zwischen dem ergänzenden und dem regulären Arbeitsmarkt zu verbessern. Zusätzlich bietet die Invalidenversicherung Massnahmen an, um den Verbleib im Erwerbsleben sowie die Rückkehr in die Arbeitswelt zu unterstützen.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

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