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Anpassung des Konzepts Luchs Schweiz

eingereicht am 20.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (27.05.2026)

Umwelt

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, die Kriterien im Konzept Luchs Schweiz von 2016 anzupassen und von mindestens 15 auf neu 6 vom Luchs gerissene und vorgewiesene Nutztiere in einem Umkreis von 5 km Radius (Schadenperimeter) innerhalb von 12 Monaten festzulegen.

In jüngster Zeit zeigt sich auf unseren Alpen neben der bereits angespannten Situation mit dem Wolf vermehrt auch der Luchs als Schadensverursacher. Mehrere Alpen sahen sich im vergangenen Sommer gezwungen, ihre Tiere notfallmässig vorzeitig abzualpen, da wiederholt Nutztiere gerissen wurden. In einzelnen Fällen tötete ein Luchs innerhalb weniger Tage eine zweistellige Anzahl Schafe.

Die heute geltende Schadensschwelle gemäss Konzept Luchs Schweiz verhindert ein rasches Eingreifen. Dies führt zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden und gefährdet die Existenz zahlreicher Alpbetriebe.

Um die Bewirtschaftung der Alpen langfristig sicherzustellen und weitere Betriebsaufgaben zu verhindern, ist es notwendig, auch den Luchsbestand bei wiederholten Rissen an Nutztieren wirksam regulieren zu können.

Gemäss Artikel 12 Absatz 2 Jagdgesetz (JSG; SR 922.0) können die Kantone jederzeit Massnahmen gegen einzelne geschützte oder jagdbare Tiere, die erheblichen Schaden anrichten oder eine Gefährdung von Menschen darstellen, anordnen oder erlauben. Das Entfernen einzelner Luchse ist somit Sache der Kantone. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist vorher anzuhören (Art. 9a Jagdverordnung (JSV); SR 922.01).

Im Konzept Luchs des BAFU erfolgt die Auslegung, was bei Übergriffen von Luchsen auf Nutztiere als erheblicher Schaden gilt. Dabei ist nicht nur die Anzahl Risse massgebend, sondern auch das Verhalten des Luchses (insbesondere, ob er sich auf Nutztiere als Beutetiere spezialisiert hat). Das Konzept Luchs lässt den Kantonen Spielraum, indem sie in bestimmten Fällen in angemessener Weise bereits unterhalb der Schadensschwelle gemäss Konzept Luchs des BAFU intervenieren können.

Risse von Nutztieren durch Luchse sind ein punktuelles und regionales Problem. In den letzten zwölf Monaten wurde das BAFU zu zwei Fällen angehört: im Kanton Bern und im Kanton Waadt. In beiden Fällen nutzten die Kantone ihren Spielraum, und das BAFU war einverstanden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Ablehnung

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.