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26.3509MotionEDIoffen

Förderung und Unterstützung der Tierseuchenprävention

eingereicht am 26.03.2026 in der Sondersession 4. 2026Erstrat: StänderatÜberwiesen an den Bundesrat (17.06.2026)

UmweltLandwirtschaftGesundheit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 17.06.2026StänderatDefinitive Annahme. Der andere Rat hat die gleich lautende Motion angenommen.

Der Bundesrat wird beauftragt, dringend die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die betroffenen Nutztierhalterinnen und -halter vom Bund für Einkommensausfälle und Mehrkosten, die ihnen durch die von den Veterinärbehörden angeordneten Präventivmassnahmen gegen hochansteckende Tierseuchen entstehen, entschädigt werden können. Er sorgt dafür, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nicht durch landwirtschafts- oder umweltrechtliche Bestimmungen ungerechtfertigt benachteiligt werden. Aus Gründen der Kohärenz muss der Bund zudem dafür sorgen, dass die Schweizer Nutztierhalterinnen und -halter nicht gegenüber ausländischen Nutztierhalterinnen und -haltern, die im Falle von Tierseuchenbeschränkungen ihre Tiere und Produkte in die Schweiz exportieren, benachteiligt werden.

Der Bundesrat ist bereit, im Tierseuchengesetz (TSG; SR 916.40) eine Bestimmung zu schaffen, damit in Härtefällen gezielte Finanzhilfen an Landwirtinnen und Landwirte möglich sind. Es soll aber kein Anspruch darauf bestehen. Je nach Massnahme und Betriebsart kann die Betroffenheit der Tierhaltenden sehr unterschiedlich sein. Finanzhilfen sollen jeweils beim (möglichen) Auftreten einer hochansteckenden Seuche und den damit verbundenen stark einschränkenden Massnahmen geprüft werden. Der Bund wird aber nicht jedes Risiko der Landwirtinnen und Landwirte abdecken können, das letztlich mit ihrem privatwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Annahme

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

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