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26.3688InterpellationUVEKoffen

Potenzial des Schweizer Holzes nutzen. Mit welchen Massnahmen lassen sich die Ziele des Bundes erreichen?

eingereicht am 17.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)

UmweltLandwirtschaft

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Die Holzernte in den Schweizer Wäldern stagniert bei etwa 5 Millionen m³ pro Jahr, wohingegen das Potenzial für eine nachhaltige Nutzung bei schätzungsweise knapp 8 Millionen m³ liegen würde.

Der Bundesrat will die Holzgewinnung um 1 Million m³ erhöhen, damit sie sich dem nutzbaren Potenzial annähert. Wird beim Bauen Holz verwendet, bietet das erhebliche Vorteile für Umwelt und Klima. Auch aus Sicht des weltweiten Waldschutzes erscheint es sinnvoll, bevorzugt auf Schweizer Holz zu setzen. Und nicht zuletzt ist angesichts der geopolitischen Umwälzungen und der anfälligen Lieferketten eine optimalere Nutzung dieser nationalen Ressource von strategischer Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

• Nutzung des Potenzials der Privatwälder

Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das Potenzial zur Ernte von Holz in Privatwäldern heute ausreichend ausgeschöpft wird? Welche Massnahmen plant er, um die Bewirtschaftung dieser Wälder zu erleichtern, insbesondere durch Anreize für Flurbereinigungen, für eine gemeinsame Waldbewirtschaftung oder für die Bildung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen?

• Einschränkungen beim Holzfällen

Wie beurteilt der Bundesrat die derzeit in den Kantonen geltenden Einschränkungen in Bezug auf das Holzfällen? Ist er der Ansicht, dass diese Einschränkungen überall verhältnismässig sind und genügend Flexibilität bieten, um den Bedürfnissen der Wald- und Holzwirtschaft Rechnung zu tragen? Zieht er einen Dialog mit den Kantonen in Betracht, um die Auswirkungen der Einschränkungen zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen anzustossen?

• Pflege der Schutzwälder

Reichen die Mittel, die gegenwärtig für die Pflege der Schutzwälder zur Verfügung stehen, aus Sicht des Bundesrates aus, um in der notwendigen Häufigkeit einzugreifen und so die Schutzfunktion der Wälder langfristig zu gewährleisten? Beabsichtigt der Bundesrat, die bestehenden Förderinstrumente anzupassen oder in diesem Zusammenhang Mindestziele für die Holzernte festzulegen?

• Walderschliessung

Wie beurteilt der Bundesrat den aktuellen Zustand der Walderschliessung, insbesondere in den Bergregionen? Die Erschliessung ist für den Wald, die Land- und die Alpwirtschaft sowie den Tourismus von grosser Bedeutung. Welche Massnahmen – sowohl finanzieller Art als auch betreffend die überregionale Planung und die Prioritätensetzung – zieht er in Betracht, um die Erschliessung zu fördern?

1. Der Bundesrat hat sich in der Integralen Wald- und Holzstrategie 2050 (IWHS 2050) einen Zielwert für die Holznutzung zwischen 7,3 und 8,2 Millionen Kubikmeter pro Jahr gesetzt. Der Referenzzustand ist 7.06 Millionen Kubikmeter pro Jahr (Referenzperiode LFI4–LFI5 2009/17–2018/26; Forststatistik mit Anpassungsfaktoren). Daraus ergibt sich ein zusätzliches Holznutzungspotential von rund einer Million Kubikmetern pro Jahr in öffentlichen und privaten Wäldern. Der Bund verfolgt in der IWHS 2050 das Ziel einer leistungsfähigen und eigenverantwortlichen Waldwirtschaft (Handlungsfeld 1.5). Es gilt auch dort, die notwendigen Rahmenbedingungen – unabhängig vom Besitzstand des Waldes – für die Waldbewirtschaftung und für die Holzproduktion zu schaffen, beispielweise mit einer professionellen Waldbewirtschaftung, der Stärkung von Fachwissen, der Unterstützung von Zusammenschlüssen und Kooperationen von Waldeigentümern sowie der Förderung von Holzvermarktungsorganisationen.

2. In der Schweiz sind Holzschläge durch das Waldgesetz (WaG; SR 921.0) geregelt. Dabei sind die Grundanforderungen für den naturnahen Waldbau und die Erfordernisse der Holzversorgung (wirtschaftliche Produktionsfunktion des Waldes) zu berücksichtigen (Art. 20 WaG). In diesem Rahmen definieren die Kantone die weiteren Bestimmungen für den Vollzug (z. B. für Holzschlagsbeschränkungen), wobei diese Bewirtschaftungsvorschriften in ihrer alleinigen Kompetenz liegen. Sie verfügen damit über den nötigen Handlungsspielraum, um den unterschiedlichen Gegebenheiten und Anforderungen im jeweiligen Kanton gerecht zu werden. Bund und Kantone stehen dabei stets im Dialog.

3. Der Schutzwald ist in der Schweiz für den Schutz von Menschen und Infrastruktur vor Naturgefahren von grosser Bedeutung. Der Bund hat sich zum Ziel gesetzt, die Schutzwirkung des Waldes zu erhalten und gezielt zu verbessern (IWHS 2050, Handlungsfeld 2.1). Die Pflege der Schutzwälder wird über die Programmvereinbarung (PV) Wald gemeinsam von Bund und Kantonen gefördert. Der Bund gibt Mindestziele in Bezug zur geforderten Qualität der Leistung vor. Ergänzende und über die Mindestziele hinausgehende Leistungen wie zur Holzernte sind nicht vorgesehen.

4. Mittels des Schweizerischen Landesforstinventars (LFI) werden flächendeckend die Daten zur Walderschliessung erhoben. Im Bereich der PV Wald besteht im und ausserhalb des Schutzwaldes eine Förderung durch Bund und Kantone für die Erschliessung. Dies betrifft insbesondere auch den Einsatz von Seilkränen in vorratsreichen Gebieten (IWHS 2050 Handlungsfeld 1.1). Die Holzernte hängt – neben den dafür notwendigen, in der Antwort auf die Frage 1 erwähnten Rahmenbedingungen – in erster Linie auch von der Bereitschaft der Waldbesitzenden ab, den Wald zu bewirtschaften und das Holz zu ernten. Ein wichtiger Faktor für den Entscheid zur Holzernte ist dabei der marktabhängige Holzpreis. Mit der Möglichkeit zur Empfehlung von Richtpreisen für Rohholz (Art. 41b WaG) kann die Waldwirtschaft selbst ein marktgerechteres Angebots- und Nachfrageverhalten in der Wald- und Holzwirtschaft unterstützen.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

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