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Keine Versiegelung elektronischer Geräte in Verfahren wegen Terrorismus

eingereicht am 17.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

SicherheitspolitikMedien und KommunikationStrafrecht

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung der Strafprozessordnung vorzulegen, damit in Strafverfahren wegen Terrorismusdelikten oder anderer Straftaten, die die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz ernsthaft gefährden, kein Antrag auf Versiegelung der von den Ermittlungsbehörden beschlagnahmten elektronischen Geräte und der damit verbundenen Daten gestellt werden kann. Alternativ muss der Bundesrat ein Verfahren vorsehen, das es den Ermittlungsbehörden ermöglicht, unverzüglich auf die Daten zuzugreifen, die erforderlich sind, um weitere Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden.

Im Fall des Terroranschlags in Winterthur Ende Mai konnten die Ermittlerinnen und Ermittler nicht auf die elektronischen Geräte des türkisch-schweizerischen Attentäters zugreifen. Denn die Verteidigung hat die Versiegelung beantragt. Dieser Antrag kann den Zugriff der Ermittlerinnen und Ermittler auf die Inhalte von Mobiltelefonen, Computern und anderen elektronischen Datenträgern, die bei Personen beschlagnahmt werden, die im Verdacht stehen, Straftaten begangen zu haben – einschliesslich solcher im Zusammenhang mit dem islamistischen Terrorismus –, um Monate, manchmal sogar um mehr als ein Jahr verzögern. In dieser Zeit ist es nicht möglich, eventuelle Kontakte, Unterstützernetzwerke, Komplizen oder Radikalisierungsprozesse rechtzeitig aufzudecken, was offensichtliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit hat.

Für den Terrorismus spielt der Cyberspace eine zentrale Rolle bei der Propaganda, der Rekrutierung und der operativen Koordination. Die Verzögerung der Auswertung elektronischer Geräte behindert die Aufdeckung weiterer Bedrohungen und beeinträchtigt die Wirksamkeit der Ermittlungen.

Der Schutz der Privatsphäre darf bei Verfahren wegen terroristischer Straftaten nicht Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an der Verhinderung von Anschlägen und dem Schutz der Bevölkerung haben. Daher ist es notwendig, das Bundesrecht anzupassen, um den zuständigen Behörden in Fällen, die die Staatssicherheit betreffen, einen sofortigen Zugriff auf die relevanten Daten zu gewährleisten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Annahme

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.