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Das Asylrecht konsequent anwenden und den Fokus nach dänischem Vorbild auf die Rückführung verstärken

eingereicht am 17.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)

Migration

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzesänderungen vorzulegen, die erforderlich sind, um:

• nur den Personen Schutz zu gewähren, die die im Asylgesetz vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, und sie von den Personen zu unterscheiden, die aus wirtschaftlichen Gründen oder ohne triftige Gründe einen Antrag stellen;

• die Bewilligungen häufiger zu entziehen oder nicht zu verlängern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind;

• den Vollzug der Wegweisung von Personen, die einen ablehnenden Bescheid erhalten oder ihr Aufenthaltsrecht verloren haben, zu stärken, und zwar durch wirksamere Rückübernahmeabkommen und einschneidende Massnahmen gegenüber denjenigen, die nicht kooperieren;

• die wirtschaftlichen und administrativen Anreize unter Einhaltung der verfassungsrechtlichen und internationalen Verpflichtungen zu reduzieren, die die Schweiz im Vergleich zu anderen europäischen Ländern besonders attraktiv machen;

• die rechtliche, operative und finanzielle Machbarkeit von Zentren zur Bearbeitung von Asylgesuchen in sicheren Drittstaaten zu prüfen und den Grundsatz zu bekräftigen, wonach Arbeit, wirtschaftliche Unabhängigkeit und die Teilnahme an Integrationsmassnahmen zentrale Pflichten für Personen sind, denen ein vorübergehender Aufenthalt in der Schweiz gestattet ist, ohne dass dies einen höheren Anspruch auf einen Verbleib in der Schweiz begründet.

Ein beträchtlicher Teil der Personen, die in der Schweiz einen Asylantrag stellen, erfüllt die Voraussetzungen für den Erhalt des Flüchtlingsstatus nicht, da sie nicht vor einer individuellen Verfolgung im Sinne des Asylrechts fliehen, sondern vielmehr aus wirtschaftlichen Gründen oder auf der Suche nach besseren Lebensperspektiven handeln. Diese Situationen dürfen nicht mit dem Asylrecht vermischt werden.

Das derzeitige System verursacht hohe Kosten für Bund, Kantone und Gemeinden, belastet die Aufnahmestrukturen und birgt die Gefahr, dass die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber denjenigen, die tatsächlich Schutz benötigen, abnimmt. Das Asylrecht muss ein Instrument für verfolgte Menschen bleiben und darf nicht zu einem gewöhnlichen Weg zu einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz werden.

Dänemark hat eine strenge Asylpolitik entwickelt, die auf der Unterscheidung zwischen Schutz, Wirtschaftsmigration und dauerhaftem Aufenthalt beruht. Die Schweiz verfügt bereits über ähnliche Instrumente, doch werden diese nur unzureichend angewendet. Eine Überarbeitung ist daher notwendig, um das Asylrecht zu wahren, Missbrauch einzudämmen, die Rückführungen zu verstärken und das Vertrauen in die Fähigkeit des Staates, die Migrationsströme zu steuern, wiederherzustellen.

1./4. Die Schweiz gewährt bereits heute nur Asyl, wenn Fluchtgründe gemäss Asylgesetz vorliegen. Die von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam lancierte Asylstrategie 2027 zielt unter anderem darauf ab, das Asylsystem noch besser von unbegründeten Gesuchen zu entlasten. Hierzu werden verschiedene Massnahmen geprüft, darunter ein neues vorgelagertes Zuständigkeitsverfahren. Darin soll zunächst überprüft werden, ob ein Asylgesuch im Sinne des Asylgesetzes vorliegt. Ein solches Zuständigkeitsverfahren befindet sich zurzeit in der Evaluationsphase. Die allfällige Einführung erfordert gesetzliche Anpassungen. Zudem verweist der Bundesrat auf den Bericht zum Postulat Z’graggen 24.3939 «Analyse der Asylverfahren in ausgewählten europäischen Ländern», der sich in Erarbeitung befindet.

2. Das Asyl wird bereits heute widerrufen und die Flüchtlingseigenschaft aberkannt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Beispiele dafür sind Heimatreisen. Ebenfalls kann das Asyl widerrufen werden, wenn eine Person erheblich straffällig geworden ist. Weiter überprüft das Staatssekretariat für Migration aktiv und systematisch, ob die Voraussetzungen für bestehende vorläufige Aufnahmen weiterhin erfüllt sind. Ist dies nicht mehr der Fall, wird die vorläufige Aufnahme aufgehoben. Der Widerruf respektive die Nichtverlängerung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung durch die Kantone erfolgt ebenfalls, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

3. Die Schweiz gehört zu den vollzugsstärksten Staaten Europas im Bereich der Rückkehr- und Asylpolitik. Sie hat rund 70 Abkommen im Migrationsbereich abgeschlossen, welche die Rückübernahme regeln. Um die Wirksamkeit je nach Partnerland zu steigern, wurden in den letzten Jahren verschiedene Arten von Abkommen entwickelt. Im Übrigen unterstützt der Bundesrat das Bestreben des Motionärs, den Wegweisungsvollzug noch weiter zu optimieren. Konkrete Massnahmen werden derzeit im Rahmen der Motion Salzmann 23.3082 «Rückführungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern» geprüft. Das entsprechende Konzept des Bundesrates wird Ende 2026 vorliegen.

5. Betreffend die Externalisierung von Verfahrensschritten ins Ausland verweist der Bundesrat auf seinen Bericht in Erfüllung des Postulats Caroni 23.4490 «Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland» und seine Stellungnahmen zu den Motionen FPD 26.3100 «Durchsetzung von Rücknahmen. Sanktionen und Drittstaatenlösungen», Gössi 26.3244 «Schweizer Teilnahme an Return-Hub-Projekten» und Riner 26.3336 «Beteiligung der Schweiz an Rückkehrzentren in Drittstaaten». Erwerbsarbeit, wirtschaftliche Eigenständigkeit und die Teilnahme an Integrationsmassnahmen sind zudem bereits heute zentrale Elemente der schweizerischen Integrationspolitik und werden aktiv gefördert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Ablehnung

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

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