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26.3767InterpellationWBFoffen

Strategische Steuerung bei der Bekämpfung des Japankäfers

eingereicht am 18.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)

StaatspolitikUmweltGesundheit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Die bisherige Entwicklung – insbesondere im Tessin, wo die ursprüngliche Tilgungsstrategie aufgegeben werden musste – wirft Fragen zur strategischen Steuerung zwischen Bund und Kantonen auf. Verschiedene parlamentarische Vorstösse behandelten bereits Forschung, Bekämpfung und wirtschaftliche Folgen. Weniger geklärt erscheint dagegen die Governance- und Steuerungsebene.

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

• Nach welchen fachlichen und rechtlichen Kriterien wird entschieden, ob in einem Kanton oder in einer betroffenen Region eine Tilgungsstrategie oder eine Eindämmungsstrategie verfolgt wird? Wer trifft diese Entscheidung?

• Welche verbindlichen Mindeststandards gelten für Kantone bei Monitoring und Bekämpfungsmassnahmen in Befalls- und Pufferzonen — und welche Handlungsspielräume bestehen darüber hinaus? Hält der Bundesrat die bestehenden Mindeststandards für ausreichend?

• Welche aktiven Informations- und Kommunikationspflichten gegenüber der Bevölkerung in Befalls- und Pufferzonen sind verbindlich vorgeschrieben — und auf welcher Rechtsgrundlage? Reicht es aus, Informationen auf einer Webseite zu publizieren, oder bestehen weitergehende Bringpflichten?

• Wie stellt der Bund eine schweizweit koordinierte und wirksame Umsetzung sicher?

• Welche Lehren zieht der Bundesrat aus der Entwicklung im Tessin für die Prävention und Eindämmung in Regionen, die bisher noch nicht oder erst gering betroffen sind, insbesondere in Bezug auf Frühwarnsysteme und kantonale Bereitschaftspläne?

• In welchen Gremien und anhand welcher Indikatoren wird die Wirksamkeit der nationalen Strategie überprüft — und in welchen Abständen?

• Welchen Bedarf sieht der Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen für eine wirksamere nationale Steuerung anzupassen — insbesondere im Hinblick auf verbindlichere Bundesvorgaben für Mindeststandards und Vollzugskontrolle gegenüber den Kantonen?

1: Bei Quarantäneorganismen ist bei neuen Befallsherden die Tilgung das vorrangige Ziel. Ist eine Ausrottung des Japankäfers objektiv nicht mehr aussichtsreich, kann das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) nach Anhörung der betroffenen Kantone den Wechsel von der Tilgungs- zur Eindämmungsstrategie beschliessen. Für diesen Entscheid sind insbesondere die Grösse und die geografische Ausbreitung der Japankäfer-Population wichtige Kriterien.

2: Die Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV, SR 916.20) und die Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau (VpM-BLW, SR 916.202.1) verpflichten die Kantone zur Überwachung und Bekämpfung des Japankäfers. Ein Notfallplan des BLW konkretisiert diese Vorgaben und legt schweizweit verbindliche Mindeststandards fest. Der Bundesrat erachtet diese Vorgaben als ausreichend. Die Kantone können bei Bedarf weitergehende Massnahmen anordnen.

3: Die VpM-BLW verpflichtet die Kantone, zusammen mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD), die Öffentlichkeit in den betroffenen Gebieten über die Bedrohung, die Gebietsabgrenzung und die Bekämpfungsmassnahmen zu informieren. Dies muss mindestens über das offizielle Publikationsorgan des Kantons (meist das Amtsblatt) erfolgen.

4–6: Wie in der Antwort auf die Interpellation 24.4179 dargelegt, erfolgt die schweizweite Koordination der Bekämpfungsmassnahmen durch den EPSD. Dieser beurteilt regelmässig die nationale Lage, entwickelt die Rechtsgrundlagen weiter, erlässt fachliche Vorgaben, koordiniert die Überwachung und Bekämpfung mit den Kantonen und pflegt den internationalen Informationsaustausch. Die Erfahrungen im Tessin unterstreichen die Bedeutung von Früherkennung, raschem Handeln und grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Allgemein fliessen die gewonnenen Erkenntnisse sowie die Beurteilung der Wirksamkeit der Massnahmen laufend in die Weiterentwicklung der Bekämpfungsstrategie ein. Als Indikatoren werden vor allem die Veränderungen in der Anzahl, der Grösse und der geografischen Ausbreitung der Japankäfer-Populationen im Vergleich zum Vorjahr verwendet.

7: Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die geltenden Rechtsgrundlagen bereits heute die Festlegung schweizweit einheitlicher Mindestanforderungen sowie die Koordination der Bekämpfung von Quarantäneorganismen ermöglichen.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

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