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26.3786InterpellationWBFoffen

Soziale Herkunft und Chancengerechtigkeit. Handlungsbedarf zur Verringerung von Bildungsungleichheiten

eingereicht am 18.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)

Soziale FragenBildungSozialer Schutz

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

• Wie beurteilt der Bundesrat die Ergebnisse der UNICEF-Report Card 20 zu den Zusammenhängen zwischen sozialer Herkunft, Bildungserfolg, Lebenszufriedenheit und gesellschaftlicher Teilhabe?

• Welche Entwicklungen sind seit dem Auftrag an den Schweizerischen Wissenschaftsrat im Jahr 2018 festzustellen?

• Welche Ursachen sieht der Bundesrat für die ausgeprägten Bildungsunterschiede zwischen Jugendlichen aus privilegierten und benachteiligten Haushalten?

• Welche Erkenntnisse liegen zu den Auswirkungen von Kinderarmut und Einkommensungleichheit auf Bildung, Gesundheit, Wohlbefinden und Teilhabe vor?

• Wie beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit der bestehenden Massnahmen zur Förderung der Chancengerechtigkeit?

• In welchen Bereichen sieht er Handlungsbedarf zur Verringerung sozial bedingter Bildungsungleichheiten?

• Welche Bedeutung misst er der frühen Förderung, der familienergänzenden Kinderbetreuung, Tagesschulen und gezielten Förderangeboten für benachteiligte Kinder und Jugendliche bei?

• Ist der Bundesrat bereit, gemeinsam mit den Kantonen und der EDK zusätzliche Massnahmen zur Verringerung des Einflusses der sozialen Herkunft auf den Bildungserfolg zu prüfen?

• Sieht der Bundesrat Bedarf für eine verstärkte nationale Koordination oder eine gemeinsame Strategie von Bund, Kantonen und EDK zur Förderung der Chancengerechtigkeit? Falls nein, weshalb nicht?

Bereits 2018 beauftragte der Bundesrat den Schweizerischen Wissenschaftsrat mit einer Analyse zur sozialen Selektivität im Bildungswesen. Der Bericht zeigte, dass der Bildungserfolg in der Schweiz stark von der sozialen Herkunft abhängt. Auch der Bildungsbericht 2026 stellt fest, dass beim ungleichen Zugang zu Bildung zwischen 2012 und 2022 keine wesentlichen Veränderungen erkennbar sind.

Die im Mai 2026 veröffentlichte UNICEF-Report Card 20 bestätigt diese Befunde. Während 91 Prozent der Jugendlichen aus privilegierten Haushalten grundlegende Kompetenzen erreichen, gelingt dies nur 46 Prozent der Jugendlichen aus benachteiligten Familien. Damit gehört die Schweiz zu den OECD-Ländern mit den grössten Leistungsunterschieden nach sozialer Herkunft. Die Studie zeigt zudem Zusammenhänge zwischen sozialer Lage, Lebenszufriedenheit und gesellschaftlicher Teilhabe. Gleichzeitig haben auch Kinderarmut und generelle Einkommensungleichheit zugenommen.

Der Bundesrat befürwortet jegliche Massnahmen zur Förderung der Chancengerechtigkeit in der Schweiz.

1. + 2. Die UNICEF Report Card 20 (www.unicef.org/innocenti > Projects and reports > Innocenti Report Card > Unequal Chances: Children and economic inequality) befasst sich in erster Linie mit sozialen Ungleichheiten sowie mit der psychischen und körperlichen Gesundheit von Kindern. Sie zeigt, dass die Schweiz in diesen Bereichen gute Ergebnisse erzielt. Dennoch belegen mehrere Indikatoren, dass die sozioökonomische Herkunft nach wie vor einen Einfluss auf die schulische Leistung hat. Der Vergleich zwischen den Resultaten der PISA-Studien von 2012, auf die der Schweizerische Wissenschaftsrat 2018 Bezug nahm, und denjenigen von 2022 weist sogar auf einen wachsenden Einfluss der sozialen Herkunft auf die Leistungen hin. Analysen des Bundesamts für Statistik (BFS) belegen ebenfalls, dass der Erwerb eines Abschlusses der Sekundarstufe II (www.bfs.admin.ch > Publikationen > Erwerb eines Abschlusses der Sekundarstufe II nach dem sozioökonomischen Hintergrund der Jugendlichen) und der Zugang zu Hochschulen (www.bfs.admin.ch > Statistiken > Bildung und Wissenschaft > Bildungsindikatoren > Hochschulen: soziale Herkunft) weiterhin von sozioökonomischen Faktoren wie dem Haushaltseinkommen und dem Bildungsniveau der Eltern beeinflusst werden. Dabei ist Chancengerechtigkeit jedoch nur bedingt messbar, da sich das individuelle Potenzial nicht erfassen lässt. Zudem zeigen Studien, dass die Schweiz bezogen auf die Einkommensmobilität im internationalen Vergleich gut abschneidet.

3. Der PISA-Bericht 2022 (www.oecd.org > Publications > PISA 2022 Results [Volume I]) hat anhand von Studien dargelegt, dass sich Leistungsunterschiede aufgrund des sozioökonomischen Status vor allem durch Unterschiede bei den finanziellen, kulturellen und sozialen Ressourcen der Familien erklären lassen. Wirtschaftliche Not und andere schwierige Lebensumstände in der Kindheit können die kognitive Entwicklung beeinträchtigen. Dennoch ist der Zusammenhang zwischen der schulischen Leistung und dem sozioökonomischen Status nicht deterministisch; einige resiliente Schülerinnen und Schüler aus benachteiligten Verhältnissen gehören zu den Besten ihres Landes. In der Schweiz liegt der Anteil dieser Kinder jedoch weiterhin unter dem OECD-Durchschnitt.

4. Der erste Bericht des Nationalen Armutsmonitorings von 2025 zeigt, dass Menschen, die in finanziell schwierigen Verhältnissen aufgewachsen sind, als Erwachsene häufiger unter materiellen und sozialen Entbehrungen leiden als Personen, die in ihrer Jugend finanziell bessergestellt waren (www.armutsmonitoring.ch). Im Schwerpunktheft «Bildung und Armut in der Schweiz» wird zudem dokumentiert, wie Armut in der Herkunftsfamilie Bildungschancen beeinträchtigt. Internationale Studien belegen, dass Armut ein beträchtliches Risiko für die kindliche Entwicklung darstellt.

5. + 7. Die Tagesschulen und gezielte Förderung für benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung und die frühe Förderung fallen in erster Linie in die Zuständigkeit der Kantone und teilweise der Gemeinden. Die frühe Förderung war bereits im Nationalen Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut (2014–2018) ein Schwerpunkt, aus dem zahlreiche Pilotprojekte, Orientierungshilfen und Forschungsergebnisse hervorgingen. Eine zentrale Erkenntnis ist, dass frühe Förderung als fester Bestandteil der kontinuierlichen Förderung von Bildungschancen konzipiert sein muss. Der Bund hat mit seiner befristeten Anstossfinanzierung den Ausbau des familienergänzenden Angebots unterstützt. Mit Inkrafttreten des kürzlich beschlossenen Bundesgesetzes über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) wird der Bund den Ausbau des Angebots der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung weiterhin unterstützen können. Auch sollen alle erwerbstätigen Eltern zukünftig eine Betreuungszulage erhalten.

6. + 8. + 9. In der Erklärung 2023 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz haben das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und ‑direktoren (EDK) ihr Engagement zur Stärkung der Chancengerechtigkeit bekräftigt. Chancengerechtigkeit bildet zudem ein transversales Thema des Bildungsberichts Schweiz und ist derzeit Gegenstand eines spezifischen Berichts im Rahmen des Bildungsmonitorings. Zudem hat die EDK im Jahr 2023 eine interne Kommission für Bildungsgerechtigkeit gebildet, während der Bund seinerseits verschiedene Massnahmen in diesem Bereich unterstützt (www.sbfi.admin.ch > BFI-Politik > BFI-Politik 2025‒2028 > Transversale Themen > Chancengerechtigkeit). Angesichts des koordinierten Vorgehens in den verschiedenen relevanten Politikbereichen sieht der Bundesrat keinen Bedarf für die Ausarbeitung einer zusätzlichen nationalen Strategie.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

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