Parlament / Geschäfte / 26.3898
Unterstützung für Schweizer Unternehmen in der Ukraine
eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: StänderatÜberwiesen an den Bundesrat (17.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 17.09.2026StänderatAnnahme
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Wirksamkeit und das Potenzial der bestehenden sowie der weiterzuentwickelnden Massnahmen zu prüfen, um die Aktivitäten der Schweizer Unternehmen in der Ukraine mittel- und langfristig zu unterstützen.
Begründung
Das Parlament hat das modernisierte Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine genehmigt, das voraussichtlich 2027 in Kraft treten wird. Dieses Abkommen ersetzt dasjenige von 2012 und schliesst mehrere Lücken. Dank dieser Modernisierung werden 99,9 % der Schweizer Exporte in die Ukraine zollfrei sein, und der Zugang zu den ukrainischen öffentlichen Beschaffungsmärkten wird verbessert. Der Zugang zum ukrainischen Dienstleistungsmarkt ist für Schweizer Unternehmen bereits weitgehend offen und ein Kapitel befasst sich mit dem Investitionsschutz.
Mit fast 40 Millionen Einwohnern und laufenden Verhandlungen über den EU-Beitritt stellt die Ukraine einen wichtigen Markt mit grossem Potenzial für Schweizer Unternehmen dar.
Zudem werden die Gesamtkosten für den Wiederaufbau der Ukraine auf fast 588 Milliarden US-Dollar über einen Zeitraum von zehn Jahren geschätzt, unterstützt von der Weltbank, der EU, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und weiteren Partnern, darunter die Schweiz. Die Wiederaufbau- und Modernisierungsbemühungen in der Ukraine schaffen Chancen in zahlreichen Sektoren (insbesondere Eisenbahn, Logistik, Energie, Landwirtschaft, Wohnungswesen, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft, Gesundheit und Bildung) und eröffnen neue Märkte für Schweizer Unternehmen.
Die Schweiz beteiligt sieht vor sich zwischen 2025 und 2036 mit 5 Milliarden Franken am Wiederaufbau der Ukraine zu beteiligen. Im Rahmen der aktuellen IZA Strategie sind 1.5 Milliarden Franken für den Wiederaufbau der Ukraine vorgesehen, wovon 500 Millionen CHF an den Schweizer Privatsektor fliessen sollen. Gemäss Bundesrat werden für die zweite Phase (2029-2036) alternative Finanzierungsquellen geprüft. Insbesondere für die Förderung des Schweizer Privatsektors bieten sich verschiedene alternative Unterstützungsmöglichkeiten an. Die Schweiz verfügt bereits heute über mehrere Instrumente zur Förderung von Exporten und, in geringerem Umfang, von Investitionen in der Ukraine, wie beispielsweise Switzerland Global Enterprise (S GE) und die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV). Im Rahmen des Länder Programm Ukraine 2025-2028 soll das GPI-Mandat (Grossinfrastrukturprojekte) erweitert werden, um Schweizer Unternehmen den Zugang zu Wiederaufbauprojekten zu erleichtern, die von der Schweiz, anderen Ländern und multilateralen Institutionen unterstützt werden.
Darüber hinaus sind Massnahmen zur Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit (Handelskammern, Verbände) vorgesehen, insbesondere durch Wirtschaftsforen, Messen und Sondierungsmissionen. Zudem ist auf der Grundlage einer Gesetzesrevision eine Ausweitung der SERV-Deckung sowie Mechanismen zur Minderung von Investitionsrisiken (z. B. Kriegsrisikoversicherungen) in Zusammenarbeit mit der EBWE und der EU vorgesehen, um das Engagement des Privatsektors zu fördern.
In diesem Zusammenhang soll der Bundesrat eine detaillierte Analyse der Wirksamkeit und des Potenzials jeder einzelnen Massnahme durchführen, Synergien suchen und Vorschläge unterbreiten, und die Unterstützungsmassnahmen für Schweizer Unternehmen in der Ukraine mittel- bis langfristig auszuweiten und ausserhalb des IZA-Budgets zu finanzieren.
Stellungnahme des Bundesrates
Die wirtschaftliche Stabilisierung, sowie der Wiederaufbau und die Modernisierung der Ukraine sind Vorhaben, für die umfangreiche Ressourcen mobilisiert werden müssen.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass Schweizer Technologie und Know-how eine wichtige Rolle dabei spielen können, die Infrastruktur in der Ukraine in besserer Qualität und nachhaltig wieder aufzubauen. Aus diesem Grund hat er für die Jahre 2025-2028 500 Millionen Franken aus dem Ukraine-Programm für Unterstützungsmassnahmen in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor vorgesehen. Er ist überzeugt, dass in der speziellen Situation einer Industrienation, die sich mit grossflächigen Schäden an ihrer Infrastruktur konfrontiert sieht, die gezielte Nutzung der Expertise bzw. die bedarfsgerechte Lieferung von Gütern und Dienstleistungen des Schweizer Privatsektor eine Möglichkeit einer effizienten Nutzung von Geldern der internationalen Zusammenarbeit (IZA) darstellt. Aus diesem Grund hat er auch ein bilaterales Abkommen über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess mit der Ukraine abgeschlossen.
Die Projekte zugunsten des ukrainischen Wiederaufbaus werden den zusätzlichen Nutzen haben, als Türöffner zu dienen und es Schweizer Firmen erleichtern, sich im ukrainischen Markt zu etablieren. Der Bundesrat versteht diese Projekte jedoch ausdrücklich nicht als Fördermassnahmen für den Schweizer Privatsektor.
Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Anfrage 26.1019 Molina «Finanzierung des Ukraine-Wiederaufbaus nach 2028» erläutert hat, sind die Modalitäten einer weiteren Einbindung des Privatsektors für die Zeit nach 2028 noch nicht festgelegt. Der Bundesrat wird die Frage im Hinblick auf die Ausarbeitung der Strategie für die internationale Zusammenarbeit (IZA) 2029–2032 analysieren. Zu diesem Zweck wird er die Ergebnisse verschiedener Evaluationen beiziehen, die unter anderem im Hinblick auf die Erfüllung des Postulats Broulis 26.3254 «Welche Wirkung haben Wiederaufbauprojekte in der Ukraine, die durch die Schweizer internationale Zusammenarbeit (SECO) finanziert werden, und wie wirksam sind sie?» erstellt werden. Auch die Frage der zukünftigen Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine wird der Bundesrat zu gegebener Zeit und unter Berücksichtigung der Budgethoheit des Parlaments klären.
Die von der Postulantin genannten Instrumente zur Exportförderung haben sich in verschiedensten Kontexten bewährt. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass sie ergänzend zu den Massnahmen im Rahmen des Ukraine-Programms ihre Wirkung entfalten werden, dies vor allem, sobald es zu einem Waffenstillstand gekommen ist. In seiner Antwort auf die Anfrage Molina 26.1019 verweist er bereits auf die Prüfaufträge im Zusammenhang mit dem Ukraine-Programm, die er zusätzlich erteilt hat. Den möglichen Erkenntnisgewinn aus einer speziellen Analyse der Wirksamkeit und des Potenzials jeder einzelnen Massnahme hält er für gering.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
