Parlament / Geschäfte / 26.3923
Kann der Bundesrat die Gewässer und Fische noch rechtzeitig vor der 3-Grad-Welt und vor Flusshitzewellen retten?
eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Die Fischbestände und Fischarten der Schweiz stehen massiv unter Druck. Der Klimawandel ist eine der grössten Bedrohungen. Die neue Empfehlung des Netzwerks Anpassung an den Klimawandel verschärft die Ausgangslage deutlich, da die langfristigen Planungen der Schweiz realistischerweise auf eine 3-Grad-Welt auszurichten sind, anstatt eine 1.5 Grad Zunahme. Diese Entwicklung trifft die Gewässer und Fische direkt. Steigende Wassertemperaturen bedeuten weniger Sauerstoff, mehr Stress, mehr Krankheiten und weniger geeignete Lebensräume. Für kälteliebende Arten können längere Hitzeperioden, tiefe Wasserstände und fehlende Rückzugsräume tödlich enden. Schweizer Flüsse sind in den letzten 40 Jahren pro Jahrzehnt um 0,5 Grad wärmer geworden, insgesamt um rund 2 Grad. Zudem werden Flusshitzewellen häufiger und schwerer, ein gemäss Wissenschaft unterschätztes Risiko. Mit der Überweisung der Motion 24.4317 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, einen Aktionsplan Fische zu erarbeiten. Dieser Aktionsplan muss den klimatischen Risiken Rechnung tragen.
Begründung
Es ergeben sich daraus folgende Fragen:
• Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass Flusshitzewellen für Fische und Gewässerökosysteme ein bisher unterschätztes Risiko darstellen und in der nationalen Gewässer- und Fischereipolitik künftig besser berücksichtigt werden müssen?
• Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus den Fakten, dass Schweizer Flüsse in den letzten 40 Jahren insgesamt um rund 2 Grad wärmer wurden, und wonach Flusshitzewellen häufiger und schwerer werden?
• Ist der Bundesrat bereit, im Aktionsplan konkrete Massnahmen gegen Flusshitzewellen vorzusehen, u.a. Beschattung durch standortgerechte Ufervegetation, Wiederanbindung von Seitengewässern, Sicherung und Wiederherstellung von Kaltwasserrefugien, ausreichende Restwassermengen, Reduktion von Wasserentnahmen in Hitzeperioden sowie Verbesserung der Längs- und Quervernetzung?
• Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die heutigen Umsetzungspläne für die Revitalisierung der Gewässer nicht mehr genügen und angepasst werden müssen – insbesondere das Ziel von rund 4000 km bis 2090 – angesichts der stärkeren Auswirkungen der Klimaerwärmung als bisher angenommen? Falls nicht, wie will er das Ziel erreichen und mit welchen finanziellen Mitteln?
• Wie werden Kantone, Wissenschaft und Fischereiorganisationen in die Erarbeitung des Aktionsplans eingebunden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat anerkennt, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf die Schweizer Gewässer zu den grössten Herausforderungen für die einheimischen Fisch- und Krebsarten sowie die Gewässerökosysteme gehören. Häufigere Niedrigwasser- und Trockenperioden sowie steigende Wassertemperaturen verändern die Lebensbedingungen aquatischer Organismen. Sie verschieben Fortpflanzungs- und Entwicklungszyklen, verändern das Nahrungsangebot und die Nahrungssuche, erhöhen die Sterblichkeit und die Anfälligkeit gegenüber Krankheiten und Parasiten und beeinflussen die ökologischen Wechselwirkungen innerhalb der Gewässerökosysteme. Flusshitzewellen stellen dabei nur einen von mehreren Stressfaktoren dar. Die Thematik der Flusshitzewellen wird bereits heute in der Gewässer- und Fischereipolitik berücksichtigt, und entsprechende Schutzmassnahmen sind bei den kantonalen Gewässer- und Fischereifachstellen vorhanden. Informationen hierzu finden sich auf der BAFU-Webseite unter www.bafu.ch > Themen > Wasser > Aufwertung und Schutz der Gewässer > Nachhaltiges Fischereimanagement > Klimaveränderung und Fischerei.
2. Die Gewässer in der Schweiz sind zunehmend vom Klimawandel betroffen. Kurzfristig gilt es, das Überleben einheimischer Fisch- und Krebsarten bei häufiger und schwerer werdenden Extremereignissen zu sichern. Parallel dazu muss die Anpassung an die veränderten Bedingungen sichergestellt werden. Beides erfordert die Wiederherstellung der freien Fischwanderung, die Sicherstellung ausreichender Wasserführung und Geschiebetransport (Sanierung Wasserkraft), die Umsetzung von Revitalisierungen sowie die Sicherstellung einer hohen Wasserqualität.
3. Die aufgeführten Massnahmen werden heute bereits vom BAFU im Rahmen bestehender Instrumente (Sanierung Wasserkraft und Revitalisierung) und auf Basis des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) und des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF, SR923.0) gefördert. Sie werden durch die Kantone umgesetzt. Der Bundesrat wird diese Massnahmen und ihre mögliche Weiterentwicklung im Rahmen der Umsetzung der Motion 24.4317 im Aktionsplan Fische prüfen.
4. Mit Blick auf die zunehmenden Auswirkungen der Klimaerwärmung kommt den Revitalisierungen eine wichtige Rolle für die ökologische Anpassungsfähigkeit der Gewässer und den Hochwasserschutz zu. Der Bund hat den Kantonen in den Jahren 2024 und 2025 Mittel im Umfang von rund 36 Millionen Franken pro Jahr für Revitalisierungsprojekte (Einzelprojekte und Programmvereinbarungen) ausbezahlt. Gleichzeitig kam es bei den Programmvereinbarungen nach Abschluss der Periode 2020–2024 aufgrund nicht vollständig erreichter Ziele zu Rückzahlungen einzelner Kantone im Umfang von 3,7 Millionen Franken (3,3%). Pro Jahr werden aktuell rund 20 Kilometer Gewässer revitalisiert. Entscheidend ist, Hindernisse bei der Umsetzung zu beseitigen und bei der Realisierung von Projekten auch vermehrt die Synergien mit dem Hochwasserschutz zu suchen (Kombiprojekte). Gleichzeitig ist es wichtig, dass bei Gemeinden und Kantonen ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden können. Der Bundesrat erachtet eine Anpassung des bestehenden Revitalisierungsziels als nicht erforderlich. Zusätzlich zu den Revitalisierungsprojekten tragen zahlreiche Hochwasserschutzprojekte, die ökologische Sanierung der Wasserkraft, Massnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität sowie naturbasierte Massnahmen im Bereich Schwammland oder Schwammstadt ebenfalls zur Verbesserung der ökologischen Qualität der Gewässer und zu deren Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel bei.
5. Die Erarbeitung des mit der überwiesenen Motion 24.4317 geforderten Aktionsplans Fische beginnt Ende dieses Jahres. Die Gewässer- und Fischereifachstellen der Kantone, Vertreter der Wissenschaft und Fischereiorganisationen werden durch eine Begleitgruppe in den Prozess eingebunden werden.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
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