Parlament / Geschäfte / 26.3993
Freihandelsabkommen Schweiz-China. Wie verhindert der Bundesrat unsichere Billigimporte und unfaire Konkurrenz?
eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Das Europäische Parlament fordert strengere Zollkontrollen, mehr Transparenz über Herkunft und verantwortliche Anbieter sowie eine bessere Durchsetzung der Produktsicherheit gegenüber unsicheren Einfuhren aus Drittstaaten, insbesondere aus China. Diese Debatte ist auch für die Schweiz relevant: Das (aufdatierte) Freihandelsabkommen mit China darf nicht dazu führen, dass unsichere Produkte, unfaire Konkurrenz und tiefere Arbeits- und Umweltstandards privilegierten Zugang zum Schweizer Markt erhalten. Die überwiesenen Motionen 25.4776 und 25.4666 zeigen, dass das Parlament bei der Paketflut aus Drittstaaten Handlungsbedarf sieht.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
• Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr, dass die Schweiz im Rahmen des Freihandelsabkommens mit China zu wenig gegen Produkte geschützt ist, die zwar günstig importiert werden, aber Schweizer oder europäische Sicherheits-, Umwelt- und Konsumentenschutzstandards nicht erfüllen?
• Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus der Resolution des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 (P10_TA(2026)0149), insbesondere mit Blick auf Produktsicherheit, Herkunftstransparenz und die Verantwortlichkeit von Plattformen und Importeuren?
• Ist der Bundesrat bereit, bei risikoreichen Produktgruppen eine stärkere Angleichung an EU-Instrumente wie digitale Produktinformationen oder einen digitalen Produktpass zu prüfen?
• Wie stellt der Bundesrat sicher, dass ausländische Onlineplattformen und Händler nicht faktisch bessergestellt werden als Schweizer Unternehmen, die höhere Anforderungen bei Produktsicherheit, Deklaration, Nachhaltigkeit und Arbeitsbedingungen einhalten müssen?
• Wie koordiniert sich der Bundesrat mit der EU und den EFTA-Staaten, damit die Schweiz gegenüber China nicht isoliert handelt und nicht zum Ausweichmarkt für Produkte wird, die in der EU künftig strenger kontrolliert werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Produkte, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, müssen die rechtlichen Anforderungen an die Produktesicherheit, den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, den Umweltschutz und weitere Anforderungen erfüllen. Das Freihandelsabkommen (FHA) mit China lässt diesen Grundsatz unberührt und führt somit zu keiner Absenkung des Schutzniveaus.
2. Die Resolution des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 (P10_TA (2026)0149) bestätigt aus Sicht des Bundesrates die Bedeutung einer wirksamen Marktüberwachung auch im Onlinehandel. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO nimmt im Rahmen der Produktesicherheit an diversen Expertengruppen der Europäischen Union (EU) teil, verfolgt die Entwicklungen und Diskussionen in der EU und lässt diese – soweit sinnvoll und notwendig – in die laufende Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG; SR 930.11) und die anschliessende Teilrevision der Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV; SR 930.111) einfliessen.
3. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in der EU und prüft die Handlungsoptionen für die Schweiz. Derzeit läuft eine Regulierungsfolgenabschätzung sowie die Vernehmlassung zu einer gesetzlichen Grundlage für den digitalen Produktpass im Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51).
4. und 5. Die Schweiz verfolgt im Bereich der Produktkonformität und insbesondere bei der Produktesicherheit das Ziel, ein mit der EU gleichwertiges Schutzniveau und gleichwertige Grundsätze sicherzustellen, damit in der Schweiz keine Produkte auf dem Markt bereitgestellt oder angeboten werden können, die in der EU nicht verkehrsfähig sind. Der Bundesrat hat am 5. Juni 2026 dementsprechend die Vernehmlassung zur Teilrevision des PrSG eröffnet. Ziel dieser Revision ist es, die Stärkung der Produktesicherheit voranzutreiben und neue Vorschriften für den Onlinehandel (z.B. Benennung einer Kontaktstelle) sowie neue Instrumente für die Marktüberwachung im Onlinehandel (z.B. Erwerb von Produkten unter verdeckter Identität oder Unterbindung des Zugangs zu Onlineangeboten) analog der EU einzuführen.
Im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) hat der Bundesrat in seiner Antwort zur Interpellation 25.3109 ausgeführt, dass er in Erfüllung des Postulats 23.3598 Müller-Altermatt auf die Frage eingehen wird, ob das Klagerecht nach Art. 10 Abs. 3 UWG ausgeweitet werden soll.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
