Parlament / Geschäfte / 26.4050
Nationales Register für Implantate
eingereicht am 26.06.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: StänderatIn Ständerat geplant (10.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, ein nationales Register für Implantate einzuführen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Er kann Ausnahmen vorsehen. Der Zugang zu dieser Datenbank soll den Behörden, den Spitälern und den Krankenversicherungen vorbehalten sein. Die Errichtung und Verwaltung kann an Dritte übertragen werden.
Eine Minderheit der Kommission (Müller Damian, Dittli, Germann) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Um die Informationsasymmetrie auf dem Schweizer Implantatemarkt zu verringern, die Transparenz bei der Beschaffungsleistungen der Spitäler zu verbessern und damit zu Gunsten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler günstiger einkaufen zu können, ist ein nationales Register für Implantate notwendig. Der Bund, oder beauftragte Dritte, ist für die Entwicklung eines solchen Registers verantwortlich, um die tiefsten, die höchsten und die durchschnittlichen Einkaufspreise für Implantate anonymisiert zu erheben und zu analysieren. Eine Untersuchung des Preisüberwachers zeigt erhebliche Unterschiede bei den Einkaufspreisen für orthopädische und kardiale Implantate in Schweizer Spitälern auf (Vgl. Jahresbericht 2025). Mit einem nationalen Register sollte es möglich sein, die Gesundheitskosten zu senken und den Zugang zu Medizinprodukten zu verbessern, was letztlich zu einer besseren Qualität der Gesundheitsversorgung für alle Patientinnen und Patienten in der Schweiz beitragen würde und gleichzeitig die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler entlasten würde. Der Markt wird heute von einigen wenigen grossen Anbietern dominiert, häufig multinational tätige Unternehmen. Die Mehrheit der Spitäler arbeitet mit drei Anbietern zusammen, was darauf hindeutet, dass sie nur eine moderate Diversifizierung anstreben. Die Beschaffung von Implantaten erfolgt hauptsächlich im Rahmen direkter Verhandlungen mit den Lieferanten. Öffentliche Ausschreibungen werden nur in 7 Prozent der Fälle durchgeführt. Die grösste Herausforderung für Schweizer Spitäler auf dem Markt für orthopädische und kardiale Implantate besteht darin, dass die Informationsasymmetrie sehr ausgeprägt ist. Vor allem die mangelnde Preistransparenz hindert die Spitäler daran, ihre Einkäufe zu optimieren, wettbewerbsfähige Preise auszuhandeln und eine effiziente Nutzung der Ressourcen sicherzustellen. Die grossen Preisunterschiede könnten auf eine Marktsegmentierung durch die Hersteller hindeuten, die die unterschiedliche Verhandlungsmacht und Zahlungsbereitschaft der einzelnen Spitäler ausnutzen. Dies geht zu Last der obligatorischen Krankenversicherung. Solange keine Preistransparenz besteht, ist eine solche Diskriminierung weiterhin möglich. Die grosse Mehrheit der Schweizer Spitäler (93 Prozent) ist denn auch der Ansicht, dass die Preise für medizinische Implantate im Vergleich zum restlichen Europa deutlich zu hoch sind. Ein besonderes Problem ist zudem die ambulante Weiterverrechnung solcher Produkte, wo gemäss Eidgenössischer Finanzkontrolle die Anreize zum haushälterischen Einkauf fehlen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Preistransparenz auch im Bereich der Implantate für einen funktionierenden Markt essenziell ist. Den von der Motion vorgeschlagenen Weg über ein eigenständiges nationales Register mit Einkaufspreisen erachtet er jedoch nicht als geeignetes Instrument zur Stärkung der Preistransparenz.
Gemäss Angaben von Swiss Medtech werden jährlich etwa 55’000 Knie- und Hüftprothesen, 65’000 künstliche Linsen sowie 10'600 Herzschrittmacher oder implantierbare Defibrillatoren implantiert. Die Einrichtung eines Registers würde entsprechend einen erheblichen administrativen und technischen Aufwand verursachen und zahlreiche Fragen hinsichtlich Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Aufbau, Betrieb und Finanzierung aufwerfen. Ein solches Register wäre zudem erst nach mehreren Jahren einsatzbereit.
Gleichzeitig bestehen effizientere Möglichkeiten: Die Datenbank «swissdamed» schafft mit der Einführung einer eindeutigen Produkteidentifikation (UDI, « unique device identification ») per 1. Juli 2026 neu die Grundlage für eine eindeutige Identifikation von Medizinprodukten. Ab 1. Januar 2027 ist die Registrierung für alle Medizinprodukte obligatorisch. Die Anforderungen des Krankenversicherungsrechts an die Rechnungsstellung (Art. 42 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung [KVG; SR 832.10] sowie Art. 59 ff. der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung [KVV; SR 832.102]) sollen dahingehend ergänzt werden, dass separat abrechenbare Medizinprodukte, wie Implantate, auf der Rechnung eindeutig identifizierbar sein müssen. Diese rascher umsetzbare Massnahme würde die Wirtschaftlichkeitskontrolle der Versicherer erleichtern und Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern über Höchstvergütungen fördern. Dieser Ansatz entspricht auch einer Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (siehe Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 12. Mai 2021 zur Evaluation der Massnahmen zur Förderung oder Begrenzung der Anzahl chirurgischer Eingriffe).
Darüber hinaus muss beachtet werden, dass die Problematik insbesondere Implantate sowie allgemein Medizinprodukte betrifft, die während einer Behandlung eingesetzt resp. verwendet und separat abgerechnet werden können. Pauschalen im stationären Bereich wie auch im ambulanten Bereich setzen demgegenüber Anreize zu einem wirtschaftlicheren Einkauf, da die betreffenden Produkte grundsätzlich durch die Pauschalen abgegolten sind und nicht separat vergütet werden. Dies trägt zur Wirtschaftlichkeit der Pauschale bei. Aus Sicht des Bundesrates ist die konsequente Nutzung der UDI auf den Rechnungen sowie die laufende Förderung der Pauschalen im ambulanten Bereich ein gezielterer und mit deutlich geringerem administrativem Aufwand verbundener Ansatz, um die Wirtschaftlichkeit beim Einkauf von Implantaten zu verbessern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
