Parlament / Geschäfte / 26.4054
KVG. Transparenz und Korrekturmassnahmen im Rahmen der Überwachung des neuen Tarifsystems
eingereicht am 26.06.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: StänderatIn Kommission des Nationalrats (15.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 15.09.2026StänderatAnnahme
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, regelmässig, zum Beispiel vierteljährlich im Rahmen des Kostenmonitorings, und innert nützlicher Frist die Anzahl Konsultationen und den Umfang der Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu veröffentlichen – aufgeschlüsselt nach den Kategorien Grundversorgerinnen und Grundversorger, Spezialistinnen und Spezialisten sowie Gemeinschaftspraxen, sofern Letztere nicht einer anderen Kategorie zugeteilt werden können. Der Bundesrat wird weiter beauftragt, im Rahmen der Einführung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen dafür zu sorgen, dass ausserordentliche Entwicklungen bei den abgerechneten Leistungen erstmals im Jahr 2026 analysiert und sobald als möglich korrigiert werden.
Begründung
Da es keine systematisch veröffentlichte Statistik darüber gibt, wie sich die Gesamtzahl der Konsultationen und der Umfang der von freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzten abgerechneten Leistungen nach Kategorie (Grundversorger, Spezialistinnen und Spezialisten sowie Gemeinschaftspraxen, sofern sie nicht anderweitig klassifiziert werden können) entwickeln, wird der Bundesrat beauftragt, diese Indikatoren regelmässig und innert nützlicher Frist zu veröffentlichen (beispielsweise vierteljährlich im Rahmen des Kostenmonitorings).
In der Vergangenheit (bei Tarmed 2004) führten neue Tarifstrukturen dazu, dass Leistungserbringer, die verschiedene spezialisierte und/oder komplexe Leistungen anboten, diese neuen Strukturen und Regelungen dazu nutzten, den Umfang der abgerechneten Leistungen mit neuen, noch wenig kontrollierbaren Optimierungsmöglichkeiten zu steigern. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass
• ein regelmässiges aktualisiertes Monitoring vorliegt;
• der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Tarifpartnern (allenfalls subsidiär) die Massnahmen ergreift, die erforderlich sind, damit die neue Tarifstruktur nicht zu einem erneuten Kostenanstieg führt.
Stellungnahme des Bundesrates
Zur Erhöhung der Transparenz über die Entwicklung des Leistungsvolumens und der Kosten im ambulanten medizinischen Bereich prüft das Bundesamt für Gesundheit (BAG) derzeit die Möglichkeit einer periodischen Veröffentlichung detaillierter Indikatoren anhand der Individualdaten, die es gemäss Artikel 21 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10, KVG) erhebt.
Im Rahmen von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen sind die Tarifpartner zur Sicherstellung eines jährlichen Monitorings verpflichtet. Die vollständigen Daten und der erste Bericht zum Jahr 2026 werden im zweiten Halbjahr 2027 vorliegen, und die Korrekturmassnahmen werden ab 2028 umgesetzt. Parallel dazu verfolgt das BAG anhand der vorliegenden Daten kontinuierlich die Entwicklung des Leistungsvolumens und der Kosten, um, soweit möglich, ausserordentliche Entwicklungen zu erkennen und dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Korrekturmassnahmen möglichst rasch vorgeschlagen und umgesetzt werden.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
