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Differenzierte Tarife für Pflegeleistungen bei Hitze

eingereicht am 16.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (16.09.2026)

Beschäftigung und ArbeitUmweltGesundheit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, welche die Tarifpartner verpflichtet, einen neuen Tarif für Pflegeleistungen bei Hitze auszuarbeiten. Dieser Hitze-Tarif soll höhere Entschädigungen vorsehen als normal und ab einer Schattentemperatur von 33 Grad zur Anwendung kommen.

Die steigenden Temperaturen belasten die Menschen; insbesondere vulnerable Personen sind besonders betroffen und bedürfen bei Hitzewellen besonderer Aufmerksamkeit und Pflege. Aber auch für das Pflegepersonal entsteht eine herausfordernde Situation: sie müssen auch bei grosser Hitze die körperlich anspruchsvolle Pflegearbeit übernehmen und ausführen. Deshalb muss es für diese geleistete Arbeit bei grosser Hitze eine zusätzliche Entschädigung geben. Der aktuelle Tarif sieht keine Möglichkeit vor, dies abzubilden; deshalb muss der Bundesrat die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Tarifpartner einen entsprechenden differenzierten Tarif ausarbeiten können.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.